Schneekettenpflicht für Busse: Überblick über Deutschland, Österreich und die Schweiz

Zu Weihnachten gab es fast noch frühlingshafte Temperaturen, aber jetzt sind die Themometer in Deutschland überall und hartnäckig unter 0 Grad Celsius gesunken, so dass es in vielen Regionen auch bereits Schnee und Eis auf den Straßen liegen. Für viele Reiseunternehmen und Busbesitzer stellt sich jetzt die Frage nach der Schneekettenpflicht für Busse – daher gibt es hier nun die Antworten.

Schneeketten-Pflicht für Busse – unterschiedliche Regelungen in D, AT und CH

Mit dem Schnee und Winter kommen auch wieder zahlreiche Pflichten auf die Betreiber von Reise- und Lineinbussen zu: Um ein sicheres Fahren der Busse zu gewährleisten, müssen auch Busse Schneeketten mitführen. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Schneekettenpflicht für Busse in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dieser Artikel soll Licht ins Dunkel bringen. Im Folgenden werden die Schneeketten-Pflichten detailliert erläutert.

Deutschland: Busse müssen Schneeketten bei entsprechendem Verkehrzeichen nutzen

In Deutschland wird mit entsprechenden Verkehrszeichen geregelt, zu welchem Zeitpunkt Schneeketten für Reise- und Linienbusse mitgenommen bzw. aufgezogen werden müssen. Was bei lokalen Busunternehmen selbstverständlich ist, sorgt bei Anbietern von Busreisen dahingegn oftmals für Kopfzerbrechen oder sogar Probleme. Die Busse für den Fernverkehr haben nicht immer die passenden Schneeketten an Bord. Daher sollten sich die Anbieter der Busreisen vorher genau erkundigen, ob in dem Zielgebiet oder auf dem Weg dorthin Schneeketten für Reis- und Linienbusse empfohlen werden oder sogar Pflicht sind. Viele Modelle von Schneeketten für Busse findet man hier. Auch die immer beliebter werdenden Fernbusse sollten am besten standardmäßig mit passenden Schneeketten ausgestattet werden.

Österreich: Busse müssen vom 1.11. bis 15.4. Schneeketten mitführen

Schneeketten für Busse - in vielen Ländern Pflicht

Schneeketten für Busse – in vielen Ländern Pflicht

Etwas einfacher und berechenbarer als in Deutschland ist die Schneekettenpflicht für Busse in Österreich. Dort gilt ab dem 1. November bis zum 15.April jeden Jahres die Pflicht für Busse mit mehr als 8 Sitzen, entsprechende Schneeketten für Autobusse für mind. 2 Räder einer Antriebsachse an Bord zu haben. Lediglich Linienbusse können von dieser allgemeinen Schneeketten-Pflicht für Reise- und Linienbusse ausgenommen werden. Viele Busunternehmer, die bspw. Reisen in beliebte Skiregionen anbieten, müssen also auf jeden Fall in diesem Zeitraum Schneeketten mitnehmen.

Schweiz: Teilweise auch im Sommer Schneekettenpflicht für Busse

Die Schweiz hat anders als Österreich keinen festen Zeitraum, in dem Schneeketten für Busse Pflicht sind. Gerade in den Alpenregionen können aber einzelne Pässe oder Pass-Straßen sogar in den Sommermonaten mit Schnee bedeckt sein, so dass es Busunternehmer ihre Busse mit den passenden Schneeketten austatten müssen, wenn Reisen in diese Regionen durchgeführt werden. Analog zur Regelung in Deutschland wird auch in der Schweiz durch das entsprechende Verkehrsschild signalisiert, wann Schneekettenpflicht für Busse herrscht bzw. montiert werden müssen.

Und alle anderen Unternehmer sollten jetzt natürlich auch den normalen Fuhrpark winterfest machen – entweder mit den richtigen Schneeketten für LKW oder auch günstigen Stapler-Schneeketten.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop

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