Regeln und Pflichten im Winterdienst – die häufigsten Fragen

Im unserem kleinen „Winterdienst-Lexikon“ wollen wir einen kompakten Überblick der wichtigsten Regelungen für den Winterdienst geben. Dies sind generelle Regeln, die bundesweit als Basis für die lokalen Regelungen dienen. Allerdings weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass der Blick in unser Winterdienst-Lexikon kein Ersatz für Erkundigung bei der Stadt oder Kommune ist, denn bspw. genaue Räumpflichten (also in welchem Zeitraum und mit welcher Breite der Schnee geräumt werden muss), wird auf kommunaler Ebene bestimmt.

Bis wann muss geräumt werden und gibt es Unterschiede zwischen Werktagen, dem Wochenende oder Feiertagen?

Anlieger haben die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. An Werktagen beginnt daher die Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Auch für Arbeitstätige oder Anlieger, die bspw. im Urlaub sind, gilt die Winterdienst-Pflicht. Diese müssen eigenständig für Vertretung sorgen.

Wer muss räumen streuen?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter, wobei diese Pflicht entweder an den Hausmeister, eine professionellen Winterdienst oder an die Mieter weitergegeben werden kann (soweit im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt). Trotzdem bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss die Ausführung kontrollieren. Ebenso müssen die Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wo muss geräumt werden?

Der Gehweg muss im Rahmen des Winterdienstes so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können, wobei die minimale Räumbreite mit 1,20m angenommen wird. Zusätzlich zum Gehweg müssen Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Auch Eiszapfen, die eine Gefahr für Passanten darstellen, sind zu entfernen.
Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Wohin mit dem Schnee?

Gerade bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden stellt sich oftmals die Frage, wohin denn überhaupt der Schnee geräumt werden soll. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist, so dass der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden sollte. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallen Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen.

Womit darf gestreut werden?

Gerade bei Glätte ist streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

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