Räumpflichten im Winter – wann muss der Schnee geräumt werden und wann gestreut werden?

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

im Süden Deutschlands hält der Schnee Einzug und auch die restlichen Gebiete werde mit Sicherheit noch vom Schnee erreicht werden. Für die einen ist es eine reine Freude, vor allen Dinge für Kinder ist der Winter mit seinem Schnee natürlich eine tolle Sache.

Für Mieter und Hauseigentümer bedeutet das aber auch gleichzeitig Arbeit, denn in Deutschland werden die Winter-Räumpflichen für Gehwege in der Regel von der Kommune auf die Hauseigentümer weitergegeben. Im Mietvertrag wird dann die Pflicht zum Schneeräumen meistens auf den Mieter übertragen.

Die Schnee-Räumpflicht  umfasst dabei z. B. dass die Wege für den Postboten vom Schnee zu befreien sind und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee geräumt und darüber hinaus der Gehweg von Eis befreit und gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom professionellen Winterdienst von von Eis und Schnee befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist. Die Räumpflichten der Anlieger erstreckt sich somit nur auf die  Bürgersteige und Gehwege. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abend die Bürgersteige von Eis und Schnee befreien. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen. An Sonn- und Feiertagen startet die Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später.

Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.

Mit den passenden Winterdienst-Geräten ist das Schneeräumen aber auch schnell erledigt:Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber, der die Vorteile eine Schneeschiebers mit dem praktischen und einfachen Verwendung von Winterdienst-Handgeräten verbindet. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Bei größeren Flächen und Schneemengen sind die Handgeräte doch eher müßig im Winterdienst zu nutzen. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräse sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren verschiedenen Schneefräsen für den Handbetrieb:

Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team

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