Update zur Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich

Nachdem wir in einem älteren Beitrag das Thema der Gasflaschenlagerung im Außenbereich einmal besprochen haben, liefern wir heute eine Aktualisierung, denn in diesem Bereich haben sich seit 2016 doch einge Punkte geändert. Entsprechend geht der heutige Beitrag auf die folgenden Fragen ein:

  • Welche Regeln und Vorgaben gelten für die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich?
  • Was muss man konkret der Wahl des Lagerortes für die Gasflaschen berücksichtigen?
  • Welche Vorgaben gibt es für die eigentliche Lagerung der Gasflaschen im Außenbereich?

Welche Regeln und Vorgaben gelten für die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich?

Zahlreiche Vorgaben werden durch die TRGS gemacht. Diese betreffen nicht nur die Wahl des Ortes, an dem das Gasflaschenlager eingerichtet wird, aber gleichzeitig Fragen zur eigentlichen Lagerung der Gasflaschen. Insbesondere wenn Gasflaschen im Außenbereich gelagert werden sollen, gibt es einige Dinge zu beachten, um sich gemäß den Vorgaben der TRGS 510 korrekt zu verhalten. Entsprechend sind die Regeln und Vorgaben aus den TRGS 510 maßgeblich, wenn man Gasflaschen außerhalb von geschlossenen Räumen lagern möchte.

Was muss man konkret der Wahl des Lagerortes für die Gasflaschen berücksichtigen?

Vor der eigentlichen Lagerung der Gasflaschen muss man einen geeigneten Standort für das neue zu errichtende Gasflaschenlager finden, wobei eine Vielzahl von Regeln, Vorgaben und Rahmenbedingungen einzuhalten sind, die bei der Standortwahl unbedingt berücksichtigt werden müssen:
Ein Sicherheitsabstand von mehr als fünf Metern muss zu Anlagen und Einrichtungen eingehalten werden, wenn von diesen Einrichtungen Gefahren (wie bspw. starke Erwärmungen) ausgehen können. Werden Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen eingelagert (wie bspw. Butangas, Propangas etc.), dürfen sich in diesem Schutzbereich von fünf Metern keine Zündquellen, Gruben, Kanäle, Bodenabläufe, Kellerniedergänge befinden.  Ebenfalls darf sich der 5m große Schutzbereich nicht auf Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen erstrecken, sondern muss komplett auf eigenem Grundstück sein. Nicht zuletzt darf der Schutzbereich des Gasflaschenlagers nur an maximal zwei Seiten durch mindestens 2,00 m hohe, öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbarem Material eingeengt werden.
Wenn die Gasflaschen-Lager auf nicht umfriedeten Grundstücken sind sind, sondern frei zugänglich, sind diese einzuzäunen und so eine erste Zutrittskontrolle zu schaffen. Eine einfache und günstige Methode sind bspw. Doppelstabmatten-Zäune.

Welche Vorgaben gibt es für die eigentliche Lagerung der Gasflaschen im Außenbereich?

Ist der geeignete Ort für das Gasflaschenlager gefunden, der alle oben genannten Vorgaben beinhaltet, sind auch bei der Nutzung von geprüften und nach den TRGS 510 zugelassenen Gasflaschen-Lagern müssen bei der Einlagerung von Gasflaschen einige Vorgaben zu berücksichtigen. So sollen Gasflaschen z. B. immer stehend gelagert werden. Die stehend gelagerten Gasflaschen müssen dann gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert werden. Innerhalb der Gasflaschen-Lager ist das zum Beispiel mit dem passenden Zubehör – den Wandhalterungen für Gasflaschen – möglich. Ist nur eine liegende Lagerung der Gasfalschen möglich, müssen sie gegen ein Wegrollen gesichert werden. Unabhängig davon, ob die Gasflaschen stehend oder liegen gelagert werden, müssen die Ventile mit den entsprechenden Schutzkappen gesichert werden. Werden brennbare Gase gelagert, ist ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten

Effiziente Gasflaschenlagerung im Unternehmen

In allen Betrieben, die Gasflaschen im Einsatz haben, ist die korrekte und gleichzeitig effiziente Lagerung wichti. Wenn bspw. in der kalten Jahreszeit die Gasflachen nicht nur für die normalen Anwendungen (Schweißen etc.) genutzt werden, sonder auch um Wärme zu erzeugen, sind diese aus dem Betriebsalltag nicht wegzudenken. Gerade die beliebten 11kg-Gasflaschen werden ja häufig mit Propan oder Butan gefüllt und sind so sehr variabel nutzbar. Um diese und andere Gasflaschen effizient zu lagern, gibt es verschiedene Optionen. Die gängigen Gasflaschen-Lager, Container, Gasflaschen-Schränke und mehr werden heute vorgestellt.

Gasflaschenlagerung von 11kg-Gasflachen: Gasflaschen-Schränke Typ GFD

Die Gasflaschen-Schränke Typ GFD sind speziell für 11kg Gasflaschen mit einem Durchmesser von 330mm Durchmesser ausgelegt und konstruiert worden. Je nach Ausführung sind die Modelle der Reihe GFD  als stationäre Gasflaschen-Schränke (mit und ohne Belüftung und einer Kapazität von bis zu 20 11kg-Gasflaschen) oder alternativ als mobile Gasflaschen-Depots (dann mit Kapazität für 2-4 11kg-Gasflaschen) erhältlich. Gerade Unternehmen, die viele 11kg-Gasflaschen einsetzen, können in den Gasflaschen-Schränken vom TYP GFD eine effiziente und sichere Lagerung erreichen.

Gasflachenlagerung von 220mm-Gasflaschen

Bauartbedingt sind die häufig zum Schweißen eingesetzen 220-Gasflaschen wesentlich schmaler und höher als die 11kg-Gasflaschen, so dass hier auch ganz andere Gasflaschen-Lager zum Einsatz kommen. Nachstehend werden die wichtigsten Gasflaschen-Lager vorgestellt.

Gasflaschen-Lager Typ GFC-M & GFC-M ohne Dach

Gasflaschen-Container GFC-M-1 - günstige Lösung für 220mm-Gasflaschen

Gasflaschen-Container GFC-M-1 – günstige Lösung für 220mm-Gasflaschen

Die einfachsten und auch preiswertesten Gasflaschen-Lager sind die Modelle ohne Dach Serien GFC-M und GFC-M-DF, wobei sich diese beiden Ausführungen zum einen in der Kapzität unterscheiden und anhand der Art der verbauten – einfache Flügeltür oder eine Doppelflügeltür (bei den Modellen GFC-M-DF). Alle Gasflaschen-Container GFC-M und GFC-M-DF werden ohne Dach ausgeliefert und sind mit einer Kapazität von 32 – 104 220mm-Gasflaschen geeignet.  Die Lieferung erfolgt nicht montiert, also als Baukasten. Gerade wenn Gasflaschen unter Schleppdächern gelagert werden sollen, sind diese  Modelle gut geeignet und bieten ein attraktive Preis-Leistungsverhältnis.

Gasflaschen-Lager Typ GFC-M mit Dach

Diese Gasflaschen-Lager GFC-M mit Dach werden immer mit Dach ausgeliefert und sind so gut geeignet für die Gasflachenlagerung außerhalb von Schleppdächern. Die restliche Konstruktion, verfügbare Größen und Kapazitäten sind den Modellen ohne Dach ähnlich. Auch hier erfolgt die Auslieferung als Baukasten, der aber innerhalb kurzer Zeit ohne großen Aufwand erfolgen kann. Bis zu 104 Gasflaschen mit einem Durchmesser von 220mm können in diesen Gasflaschen-Lagern aufbewahrt werden

Komplett montierte Gasflachen-Container Typ GFC-E

Im Unterschied zu den vorangegangen Gasflaschen-Containern, die als Baukasten ausgeliefert werden, werden die Gasflaschen-Container aus der Serie GFC-E schon bei Auslieferung vollständig montiert. Gleichzeitig können sie auch per Gabelstapler transportiert oder versetzt werden. Damit bieten die Gasflaschen-Container Typ GFC-E besondere Flexiblität, wenn es um die schnelle Schaffung von Lagerkapazitäten für 220mm-Gasflaschen geht. Bis zu 104 220mm-Gasflaschen können in den Containern eingelagert werden. Je nach Variante werden diese Gasflaschen-Container mit einem Tränenblechboden oder einem Gitterrostboden ausgestattet.

Gasflaschen-Depots Typ GFC-B – feuerfest F90 nach DIN 4102

Die Gasflaschen-Depots vom Typ GFC-B werden ebenso wie die Gasflaschen-Container aus der Reihe GFC-E komplett montiert angeliefert und können auch mit einem Gabelstapler zum Einsatzort gebracht oder versetzt werden. Der wichtige Unterschied zu den anderen Gasflaschen-Containern liegt in der  Feuerbeständigkeit F90 nach DIN 4102. So können mit diesen Gasflaschen-Depots vom TYP GFC-B besondere Anforderugen bei der Gasflaschen-Lagerung erfüllt, wenn diese Auflagen für ein Unterehmen oder die zu lagernden Gase bestehen.

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst Profishop

Lagerung von 11-kg-Gasflaschen

Auch im professionellen Winterdiendt kommen häufig Industriegase zum Einsatz und besonders häufig handelt es sich dabei um Propan oder Butan, die in 11kg-Gasflaschen gelagert werden. Sollen solche 11kg-Gasflaschen im Unternehmen gelagert werden, muss man strenge Vorgaben einhalten, um Mensch und Umwelt nicht zu gefährden. In Deutschland regeln die sogenannten TRGS510 alle wichtigen Bereiche im Zusammenhang mit der korrekten Lagerung von Gasflaschen – also auch von der regelkonformen Lagerung von 11kg-Gasflachen. Die Besonderheit dieser Gasflaschen-Größe ist die bauchige Form, die im Unterschied zu den sonst gängigen 220mm-Gasflaschen ein Umfallen so gut wie unmöglich macht. Gleichzeitig sind die Gasflaschen-Lager für 220mm-Gasflaschen nicht ideal für 11kg-Gasflaschen, so dass es hier spezielle Modelle gibt. Die Gasflaschen-Depots vom TYP GFD-G, die belüfteten Gasflaschen-Depot vom TYP GFD-L und die mobilen Gasflaschen-Schränkt vom TYP GFD-R sind ganz speziell für die optimale Lagerung von 11kg-Gasflaschen geeignet.

Gasflaschen-Depots für 11kg-Gasflaschen – perfekt für wechselnde Bedarfsstellen

Mobiles Gasflaschen-Depot GFD-R-4 für 4 11kg-Gasflaschen

Mobiles Gasflaschen-Depot GFD-R-4 für 4 11kg-Gasflaschen

Die mobilen Gasflaschen-Depots für 11kg-Gasflaschen bieten eine Reihe von Vorteilen gegenüber den stationären Gasflaschen-Lagern: Einerseits in den mobilen Gasflaschen-Depots 11kg-Gasflaschen sicher und nach den Vorgaben der TRGS510 gelagert werden. Gleichzeitig kann mit ihnen schnell ein einfach auf einen wechselnden Bedarf reagieren, indem die 11kg-Gasflaschen dorthin gebracht werden können, wo sie gebraucht werden. Stabile Rohrgriffe und Räder sorgen für einen einfachen Transport per Hand und ohne maschinelle Unterstützung. Je nach Modell können in den mobilen Gasflaschen-Depots für 11kg-Gasflaschen bis zu vier Stück sicher transportiert und auch gelagert werden. Vor Fremdzugriff kann die Tür des mobilen Gasflaschen-Depots per Vorhängeschloss gesichert werden.

Geschlossene Gasflaschen-Schränke für 11kg-Gasflaschen

Die geschlossenen Gasflaschen-Depots für 11kg-Gasflaschen vom TYP GFD-G ermöglichen nicht nur eine eine sichere Lagerung der 11kg-Gasflaschen, sondern erfüllen auch alle Regeln und Gesetze der TRGS510. In den Gasflaschen-Depots können bis zu bis zu 20 11kg-Gasflaschen gelagert werden. Durch die robuste Rahmenkonstruktion und die feuerverzinkte Ausführung sind die Gasflaschen-Depots TYP GFD-G für den Innen- und Außenbereich geeignet. Der vorhandene Trennboden kann herausgenommen werden und mit dem integrierten Schloss können die darin gelagerten 11kg-Gasflaschen auch von unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Belüftete Gasflaschen-Depots für 11kg-Gasflaschen

Im Unterschied zu den vorher beschriebenen Gasflaschen-Schränken verfügen die Gasflaschen-Lager vom TYP GFD-L über eine natürliche Belüftung des Innenraumes, die über gelochte Türen und Seitenwände erreicht wird. So kann zuverlässig sichergestellt werden, dass sich im Innenraum keine erhöhten Gaskonzentrationen sammeln können. Wie auch Gasflasche-Depots ohne Belüftung können in diesen Gasflaschen-Depots bis zu 20 11kg-Gasflaschen gelagert werden und auch hier ermöglicht ein Schloss den Schutz vor unbefugtem Zugriff. Auch die Gasflaschen-Depots vom TYP GFD-L erfüllen die TRGS 510.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst Profishop

 

 

Alexander Kipp
Vom Team des Lagertechnik Profishop

Korrekte Lagerung von Gasflaschen nach TRGS 510

Auch Unternehmem für den professionellen haben häufig mit technischen Gasen zu tun. Ob kleine Reparaturen mit Schweißarbeiten oder einfach nur das Vernichten von Unkrauf durch Abflammen – die zugehörigen Gasflaschen müssen im Unternehmen sicher gelagert werden. Dabei ist die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich in den TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe 510) streng reglementiert. Im Folgenden werden die wichtigsten Regeln für die Gasflaschen-Lagerung nach den TRGS 510 erläutert.

Für wen gelten die TRGS 510?
Wenn die Gasflaschen, die gelagert werden sollen, ein Nennvolumen größer als 2,5 Liter haben oder mehr als 20kg Gase in Druckgaskartuschen gelagert werden sollen, müssen die TRGS 510 angewendet werden. Dies trifft in der Regel bei fast jedem Unternehmen zu, die Industriegase oder technische Gase im Einsatz haben. So gut wie bei dem jedem Schweißgerät haben die Gasflaschen schon ein größeres Volumen als 2,5 Liter und daher müssen die Vorgaben der TRGS 510 beachtet werden.

Welche allgemeinen Maßnahmen werden in den TRGS 510 festgelegt?
Die gelagerten Gasflaschen müssen in einem speziellen Gasflaschenlager gegen Umfallen geschützt werden und die Ventile müssen geschützt werden. Spezielle Halterungen für standfeste Gasflaschen (bspw. die weit verbreiteten 11kg-Gasflaschen) sind dahingegen nicht notwendig. Andere Gasflaschen können bspw. mit Wandhalterungen für Gasflaschen gegen Umfallen geschützt werden.
Innerhalb eines Gasflaschenlagers ist sowohl das Umfüllen wie auch das Instandsetzen von Gasflaschen verboten. Werden in den Gasflaschenlagern giftige Gase gelagert, muss das Gasflachen-Depot vor unbefugtem Zutritt geschützt werden. Je nach Toxizität des Gases müssen die Depots sogar mit entsprechenden Gaswarneinrichtungen ausgestattet sein, besonders bei einer Lagerung im Innenbereich.
Neben den evtl. Gaswarneinrichtungen müssen die Gasflaschen-Schränke aus feuerhemmenden Bauteilen sein (die mind. 30 bzw. 90 Minuten dem Feuer standhalten; je nach Gefahrstoffklasse der Gase). Das Dach der Gasflaschen-Depots muss ausreichenden Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Innerhalb von Arbeitsräumen dürfen Gasflaschen nur in Gasflaschen-Schränken gelagert werden, die die EN 14470-2 erfüllen; so muss bspw. teilweise eine technische Belüftung in den Gasflaschen-Schränken vorhanden sein. Die miminmale Leistung der technischen Belüftung hängt von den Gasen ab. Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich bzw. in Arbeitsräumen ist ebenso darauf zu achten, dass Ansammlungen oder die Ausbreitung von Gasen vermieden werden, so dass Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen sich daher nicht im  Gasflaschen-Lager befinden.

Spezielle Auflagen werden in den TRGS 510 für auch bei der unterirdischen Lagerung von Gasflaschen festgelegt. Max. 50 gefüllte Gasflaschen dürfen in einem Lager aufbewahrt werden, zudem muss für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Auch Gaswarnmelder müssen bei Ausfall der Lüftung einen Alarm auslösen. Eine Ausnahme gilt für die Lagerung von Sauerstoff oder Druckluft, wo insbesondere die Auflagen bezüglich der Lüftung und den Gaswarnmeldern nicht gelten.

Gasflaschen-Container GFC-M-0-D mit Dach für die Lagerung nach den TRGS 510

Gasflaschen-Container mit Dach für die Lagerung nach den TRGS 510

Auch für Gasflaschen-Depots im Innenbereich und Gasflaschen-Lager im Außenbereich muss eine angemessene Lüftung sichergestellt werden, wobei die Lüftungsauflagen für Gasflaschenlager im Außenbereich häufig schon durch die natürliche Lüftung erfüllt werden. Bei der Lagerung von Gasflaschen im Freien muss ein Mindestabstand von 5m zu anderen Einrichtungen eingehalten werden. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, muss eine mindestens 2m hohe und nicht brennbare Schutzwand vorhanden sein. Werden Gase gelagert, die schwerer als Luft bzw. verflüssigt sind, ist auch hier auf einen ausreichenden Abstand zu Gruben, Kanälen, Abflüssen, Kellerzugängen etc. zu achten, damit hier kein Ansammlungen von Gasen stattfinden können.

In einem übersichtlichen Vergleich der Gasflaschen-Lager sieht man direkt, welche Gasflaschen-Lager für welche Anwendungen geeignet sind.