Räumpflicht im Winter – was muss man machen und wann muss geräumt werden?

Der nächste Winter naht und daher wollen wir heute nochmal einen aktualisierten Überblick über die Räumpflichten im Winter geben. Wann muss man räumen? Wer muss räumen? Wie breit müssen die Wege freigeräumt sein? Das sind nur drei der zahlreichen Fragen, die sich bei diesem Thema immer wieder stellen. Im Folgenden bekommen Sie die Antworten.

Bis wann muss geräumt werden und gibt es Unterschiede zwischen Werktagen, dem Wochenende oder Feiertagen?

Anlieger haben die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. An Werktagen beginnt daher die Schnee-Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Auch für Arbeitstätige oder Anlieger, die bspw. im Urlaub sind, gilt die Winterdienst-Pflicht. Diese müssen eigenständig für Vertretung sorgen. Entsprechend sollte man frühzeitig organisieren, wie diese Räum- und Streupflichten im Winter erfüllt werden können. 

Wer muss räumen und streuen?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter, wobei diese Pflicht entweder an den Hausmeister, eine professionellen Winterdienst oder an die Mieter weitergegeben werden kann, soweit dies im Mietvertrag oder bspw. in der Hausordnung geregelt ist. Trotzdem bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss die Ausführung der Räumpflicht im Winter kontrollieren. Ebenso müssen die Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wo muss geräumt werden? Wie breit muss der Weg sein, der freigeräumt wird?

Der Bürgersteig oder Gehweg muss im Rahmen des Winterdienstes so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können, wobei die minimale Räumbreite in der Regel mit 1,20m angenommen wird. Zusätzlich zum Gehweg müssen Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten für den Postboten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Ebenso sind Eiszapfen, die eine Gefahr für Passanten darstellen, zu entfernen. Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt, so dass hier keine Räumpflicht für die Anlieger besteht.

Wo kann der Schnee gelagert werden, den man geräumt hat?

Gerade bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden stellt sich oftmals die Frage, wohin denn überhaupt der Schnee geräumt werden soll, wie man diesen lagern kann, so dass er nicht stört. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist; entsprechend sollte der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallenden Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen und dieser schmilzt.

Womit darf gestreut werden? Sind alle Streumittel erlaubt?

Gerade bei Glätte ist Streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten. Besonders gut lassen sich diese Streumittel in Streugutboxen lagern: Dort bleibt das Winterstreugut nicht nur über lange Zeit nutzbar, sondern ist im Bedarfsall auch schnell zur Hand.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sollten Gewerbetreibende entsprechend die  Zufahrten und -wege zu ihren Geschäfträumen von Schnee und Eis befreien.

Diese  und weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Winterdienst.

Winterdienst-Pflichten im Überblick

Auch wenn jetzt wohl eher wenigen der Winterdienst in den Sinn kommt – eine frühzeitige Planung bewahrt nicht nur vor bösen Überraschungen, auch bei der Anschaffung von Winterdienst-Geräten oder auch Beauftragung von professionellen Winterdiensten kann antizyklisches Denken von Vorteil sein. Daher geben wir heute einen Überblick, welche Pflichten im Rahmen des Winterdienstes zu erfüllen sind:

Die häufigste Frage: Bis wann muss Schnee und Eis geräumt sein und gibt es Unterschiede zwischen Werktagen, dem Wochenende oder Feiertagen?

An Werktagen beginnt die Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Auch für Arbeitstätige oder Anlieger, die bspw. im Urlaub sind, gibt es keine Ausnahme von der Räumpflicht im Winter. Diese müssen eigenständig für Vertretung sorgen. Generell gilt, dass Anlieger die Pflicht haben, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können.
Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht eine erweiterte Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Wer muss räumen streuen – Mieter oder Eigentümer einer Wohnung?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter, wobei diese Pflicht entweder an den Hausmeister, einen professionellen Winterdienst oder auch an die Mieter weitergegeben werden kann, wenn dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung so festgelegt ist. Trotzdem bleibt der Vermieter / Eigentümern weiterhin mitverantwortlich und muss die ordnungsgemäße Ausführung des Winterdienstes kontrollieren. Auch die Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) müssen vom vom Vermieter / Eigentümer bereitgestellt werden.

Wo genau müssen Schnee und Eis beseitigt werden?

Der Gehweg muss im Rahmen des Winterdienstes so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können. Als minimale Räumbreite mit wird eine Breite von 1,20m angenommen. Neben dem Gehweg müssen der Weg zum Haupteingang, der Weg zum Briefkasten und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. von Schnee und Eis befreit werden. Auch bspw. vom Dach herabhängende Eiszapfen, die eine Gefahr für Passanten darstellen, sind zu entfernen. Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Welches Streugut darf für den Winterdienst verwendet werden?

Streugutbehälter / Streugutbox

Streugut für den Winterdienst lagert man am besten in passenden Streugutboxen

Gerade bei Eis und Glätte ist Streuen wichtig, um eine gefahrlose Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während das früher gebräuchliche Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten. Streugtut und andere Granulate kann man am besten in entsprechenden Streugutbehältern lagern.

Wo kann man den Schnee entsorgen / lagern?

Gerade bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden stellt sich oftmals die Frage, wohin denn überhaupt der Schnee geräumt werden soll. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist, so dass der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden sollte. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallen Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst Profishop

Räumpflichten im Winter – eine Übersicht

Auch wenn der Winter aktuell noch nicht in Sicht ist und der November mit fast frühsommerlichen Temperaturen Deutschland verwöhnt, jederzeit kann es auch schnell umschlagen und der erste Schnee fallen. Der heutige Artikel gibt einen Überblick über die Räumpflichten im Winter.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich und muss Schnee räumen bbzw. streuen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie für den Winterdienst zuständig. Allerdings kann diese Aufgabe an den Hausmeister, eine professionellen Winterdienst oder an die Mieter (wenn es im Mietvertrag bzw. der Hausordnung so enthalten ist) weitergegeben werden kann. Allerdings bleibt dann der Vermieter mitverantwortlich und muss ggf. die Ausführung kontrollieren und die notwendigen Hilfsmittel bereitstellen.

Wann müssen Schnee und Eis geräumt werden?

An Werktagen beginnt daher die Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Dabei haben Anlieger die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. Gerade wenn man im Urlaub bzw. arbeitstätig ist, muss man hier für eine Vertretgung sorgen, denn die Pflicht erlischt mit der Abwesenheit nicht.

Wo muss Schnee und Eis im Winter geräumt werden und womit?

Prinzipiell muss der an das Grundstück angrenzende Gehweg im Rahmen des Winterdienstes geräumt werden, und zwar so, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können (minimale Räumbreite mit 1,20m ist gängige Praxis). Auch der Gehweg zum Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. müssen geräumt werden. Vom Dach herabhängende Eiszapfen, die eine Gefahr darstellen, sind auch im Rahmen des Winterdienstes zu entfernen.  Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten mit professionellen Schneeschiebern / Schneepflügen geräumt.

Gerade bei Glätte ist das Streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen und Glatteis und eventuell damit verbundene Unfälle zu vermeiden. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Wohin mit dem Schnee bei langen Frostperioden bzw. starken Schneefällen?

Hier gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist. Entsprechend ist ein einfaches Schieben des Schnees auf die Straße nicht ratsam. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallen Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen.

Gibt es besondere Regelungen oder zusätzliche Auflagen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop

Räumpflichten im Winter: Wer muss wann welche Wege von Schnee und Eis befreien?

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

im Süden und Osten Deutschlands hat es schon vermehrt geschneit und auch in den deutschen Mittelgebirgen haben sich die ersten Schneefälle angekündigt, so dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann große Deutschlands vom Schnee wieder in eine Winterlandschaft verwandelt werden. Was für Kinde, Skifahrer und alle anderen Schneeliebenden ein Leuchten in den Augen hervorruft, sorgt bei anderen dagegen für zusätzliche Arbeit, denn neben den kommunalen Winterdiensten müssen dann sowohl Gewerbetreibnde und auch Privatleute ihren Räumpflichten im Winter nachkommen. Im folgenden geben wir einen kurzen Überlick darüber, wann und wo die Straßen und Wege von Schnee und Eis befreit werden müssen.

Hauseigentümer werden in der Regel von der Kommune mit den Winter-Räumpflichen für Gehwege belegt. In Mietshäusern werden diese Pflichten normalerweise im Rahmen des Mietvertrages an den Mieter weitergegeben oder als Teil der Miet-Nebenkosten wird ein professioneller Winterdienst mit der Räumung beauftragt. Die Schnee-Räumpflicht  umfasst bspw. dass die Zugänge und Laufwege für den Postboten vom schnee- und eisfrei sein müssen und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee bzw. das Eis geräumt gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom kommunalen Winterdienst von Schnee und Eis befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist – hier ist die Kommune in der Pflicht, so dass sich die Räumpflichten der Anlieger nur auf die  Bürgersteige und Gehwege erstreckt. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends die Bürgersteige “verkehrssicher” halten. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen evtl. gibt es hier in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung noch spezifische Vorgaben, wie breit bspw. der Gehweg vom Schnee befreit werden muss. An Sonn- und Feiertagen startet die Schnee-Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später. Auch gewerbliche Anlieger unterliegen einer Räumpflicht, so dass auch Unternehmen, Hotels etc. entsprechend die Zufahrten im Winter immer verkehrssicher halten müssen und damit Schnee und Eis auch hier regelmäßig zu räumen sind.

Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.

Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber – die richtigen Winterdienstgeräte sind wichtig. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Bei größeren Flächen und Schneemengen müssen dann schonmal motorisierte Winterdienst-Handgeräte ran. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräsen sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren unterschiedlichen Schneefräsen:

Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team

Räumpflichten im Winter – wann muss der Schnee geräumt werden und wann gestreut werden?

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

im Süden Deutschlands hält der Schnee Einzug und auch die restlichen Gebiete werde mit Sicherheit noch vom Schnee erreicht werden. Für die einen ist es eine reine Freude, vor allen Dinge für Kinder ist der Winter mit seinem Schnee natürlich eine tolle Sache.

Für Mieter und Hauseigentümer bedeutet das aber auch gleichzeitig Arbeit, denn in Deutschland werden die Winter-Räumpflichen für Gehwege in der Regel von der Kommune auf die Hauseigentümer weitergegeben. Im Mietvertrag wird dann die Pflicht zum Schneeräumen meistens auf den Mieter übertragen.

Die Schnee-Räumpflicht  umfasst dabei z. B. dass die Wege für den Postboten vom Schnee zu befreien sind und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee geräumt und darüber hinaus der Gehweg von Eis befreit und gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom professionellen Winterdienst von von Eis und Schnee befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist. Die Räumpflichten der Anlieger erstreckt sich somit nur auf die  Bürgersteige und Gehwege. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abend die Bürgersteige von Eis und Schnee befreien. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen. An Sonn- und Feiertagen startet die Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später.

Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.

Mit den passenden Winterdienst-Geräten ist das Schneeräumen aber auch schnell erledigt:Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber, der die Vorteile eine Schneeschiebers mit dem praktischen und einfachen Verwendung von Winterdienst-Handgeräten verbindet. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Bei größeren Flächen und Schneemengen sind die Handgeräte doch eher müßig im Winterdienst zu nutzen. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräse sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren verschiedenen Schneefräsen für den Handbetrieb:

Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team

Gut informiert schon für den Winter planen – Winterdienst-Pflichten für Privatleute und Unternehmer

Liebe Winterdienst-Profis,

heute geben wir einen kleinen Überblick der Pflichten für Privatleute und Unternehmer im Winterdienst. Wer einen professionellen Winterdienst beschäftigt, muss sich um die Pflichten zwar auch Gedanken machen, kann aber bei der Durchführung der Räum- und Streupflichten im Winter auf den Anbieter des professionellen Winterdienstes vertrauen. Aber auch hier ist als Tipp festzuhalten, dass sich die Preise der Winterdienste starkt unterscheiden. Daher sollte man die Preise verschiedener Winterdienst-Anbieter verlgeichen, denn so kann man viel Geld sparen.

Für die Pflichten im Winterdienst gelten in der Regel lokale bzw. regionale Vorschriften, so dass auf jeden Fall eine Nachfrage beim lokalen Ordnungsamt sinnvoll ist. Oftmals sind die Winterdienst-Pflichten aber auch im Internet einsehbar, so dass man dort schnell fündig wird. Hier geben wir einen Überblick der Regelungen, die häufig so auch von Städten und Kommunen übernommen werden.

Zu welchen Zeiten muss im Winter an Werktagen bzw. Feiertagen geräumt werden und was genau muss von Schnee und Eis geräumt werden?

Anwohner müssen die Gehwege so von Eis und Schnee befreiten, dass Fußgänger und Passanten den Gehweg am Grunstück ohne Gefahr begehen bzw. nutzen können. An normalen Werktagen beginnt die Schnee-Räumpflicht von 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und bis 20:00 Uhr abends sind die Gehwege und Bürgersteige schnee- und eisfrei zu halten. Ausnahmen gibt es hier nicht, auch nicht für Arbeitstege bzw. in Urlaub befindliche Anlieger. Wenn nicht selbst der Winterdienst erledigen kann, muss man für Ersatz sorgen.

Wer muss räumen streuen? Eigentümer oder Mieter?

Prinzipiell ist der Eigentümer einer Immobilie für den Winterdienst zuständig, allerdings kann die Winterdienst-Pflicht entweder an einen Hausmeister, professionellen Winterdienst oder auch, wenn im Mietvertrag so vorgesehen, an die Mieter übertragen werden. Trotzdem bleibt eine Mitverantwortlichkeit der Eigentümer bestehen, so dass diese die korrekte Ausführung überwachen müssen. Ebenso müssen die Winterdienst-Geräte und Hilfsmittel für den Winterdienst vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wo muss geräumt werden und wie breit muss geräumt werden?

Der Bürgersteig muss im Rahmen so breit geräumt werden, dass mind. zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Die minimale Räumbreite wird dabei mit 1,20m angenommen wird. Ebenso müssen Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Gleiches gilt für Eiszapfen, die eine Gefahr für Menschen – diese sind ebenfalls zu entfernen.
Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Womit darf gestreut werden?

Gerade bei Glätte ist streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Sollten Sie noch Fragen zum Winterdienst haben oder Ihnen die passenden Winterdienst-Geräte noch fehlen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop