Räumpflicht im Winter – was muss man machen und wann muss geräumt werden?

Der nächste Winter naht und daher wollen wir heute nochmal einen aktualisierten Überblick über die Räumpflichten im Winter geben. Wann muss man räumen? Wer muss räumen? Wie breit müssen die Wege freigeräumt sein? Das sind nur drei der zahlreichen Fragen, die sich bei diesem Thema immer wieder stellen. Im Folgenden bekommen Sie die Antworten.

Bis wann muss geräumt werden und gibt es Unterschiede zwischen Werktagen, dem Wochenende oder Feiertagen?

Anlieger haben die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. An Werktagen beginnt daher die Schnee-Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Auch für Arbeitstätige oder Anlieger, die bspw. im Urlaub sind, gilt die Winterdienst-Pflicht. Diese müssen eigenständig für Vertretung sorgen. Entsprechend sollte man frühzeitig organisieren, wie diese Räum- und Streupflichten im Winter erfüllt werden können. 

Wer muss räumen und streuen?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter, wobei diese Pflicht entweder an den Hausmeister, eine professionellen Winterdienst oder an die Mieter weitergegeben werden kann, soweit dies im Mietvertrag oder bspw. in der Hausordnung geregelt ist. Trotzdem bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss die Ausführung der Räumpflicht im Winter kontrollieren. Ebenso müssen die Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wo muss geräumt werden? Wie breit muss der Weg sein, der freigeräumt wird?

Der Bürgersteig oder Gehweg muss im Rahmen des Winterdienstes so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können, wobei die minimale Räumbreite in der Regel mit 1,20m angenommen wird. Zusätzlich zum Gehweg müssen Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten für den Postboten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Ebenso sind Eiszapfen, die eine Gefahr für Passanten darstellen, zu entfernen. Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt, so dass hier keine Räumpflicht für die Anlieger besteht.

Wo kann der Schnee gelagert werden, den man geräumt hat?

Gerade bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden stellt sich oftmals die Frage, wohin denn überhaupt der Schnee geräumt werden soll, wie man diesen lagern kann, so dass er nicht stört. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist; entsprechend sollte der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallenden Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen und dieser schmilzt.

Womit darf gestreut werden? Sind alle Streumittel erlaubt?

Gerade bei Glätte ist Streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten. Besonders gut lassen sich diese Streumittel in Streugutboxen lagern: Dort bleibt das Winterstreugut nicht nur über lange Zeit nutzbar, sondern ist im Bedarfsall auch schnell zur Hand.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sollten Gewerbetreibende entsprechend die  Zufahrten und -wege zu ihren Geschäfträumen von Schnee und Eis befreien.

Diese  und weitere Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Winterdienst.

Die Alleskönner für das Streuen, Düngen & Säen: Handstreuwagen

Liebe Winterdienstleister,

in vielen Regionen Deutschlands gibt es schon den ersten Nachtfrost und umso wichtige ist es, sich auch über den herannahenden Winterdienst gedanken zu machen. Hand-Streuwagen sind hier ideal, nicht nur um Streugut zu verteilen, sondern auch für viele andere Arbeiten können Hobbygärtner und Gartenfreunde Streuwagen nutzen. Daher schauen wir uns heute im Detail die Hand-Streuwagen an.

Mindestens zweimal im Jahr steht man als Hobbygärtner oder auch Gartenfreund vor der Frage: Wie kann man schnell und gleichmäßig große Flächen düngen bzw. mit neuem Saatgut einsäen? Gleichmäßiges Säen und Düngen ist eine zeitaufwändige und schwierige Sache und gerade wenn die Flächen etwas größer werden, ist das von Hand fast nicht mehr machbar. Dann gibt es natürlich Spezialgeräte aus der Landwirtschaft, aber diese sind teuer und lohnen sich für den seltenen Einsatz meistens nicht. Eine perfekte Alternative zu hochpreisigen Spezialgeräten sind Handstreugeräte, die sowohl für den privaten oder professionellen Winterdienst eingesetzt werden können, aber auch während des restlichen Jahres zur Garten- und Landschaftspflege perfekt geeeignet sind.

Die Winterdienst-Streuwagen haben dabei vielseitige Vorteile: Einerseits gibt es ein großes Sortiment mit viel Auswahl an unteschiedlichen Modellen und Preisklassen – angefangen bei sehr günstigen und einfach konstruierten Streuwagen bis hin zu Handstreuwagen die auch bspw. per Deichsel an Fahrzeuge angehangen werden können und so sich auch für den maschinellen Antrieb eignen.

Typischerweise unterscheiden sich die Modelle der Streuwagen in ihrer Streubreite, dem Volumen des Behälters für Streugut und in den Einstellungsmöglichkeiten. Im Handel sind teilweise Modelle für unter 30€ verfügbar, was allerdings dann häufig zu qualitativen Eintschränkungen führt. Wir haben unser Sortiment daher auf qualitativ hochwertige Streuwagen beschränkt, die mit einer langen Lebensdauer und einer robusten Konstruktion überzeugen – ideal für die gewerbliche Nutzung oder den Privatmann.

Zum Beispiel können die Streuwagen auf Rasenflächen für das gleichmäßige Düngen eingesetzt werden; ebenso ist das Säen von Rasen auf großen Flächen mit den Hand-Streuwagen in kürzester Zeit erledigt. Durch die gleichmäßige Verteilung der Rasensamen kann mit den Streuwagen schnelle eine große Fläche angelegt werden. Gerade beim Düngen ist eine gleichmäßige Verteilung des Düngers mit Hilfe von Handstreugeräten nicht nur aus ökonomischer Sicht vorteilhaft, sondern unterstützt ebenso den gleichmäßigen Pflanzenwuchs. Viele Sportvereine und Golfvereine greifen auch auf Handstreuwagen zur Pflege Ihrer Grünflächen zurück.

Hier sehen Sie drei Beispiel für unsere langlebigen und sehr robust gebauten Handstreuwagen:

Gerne beraten wir Sie auch auch bei der Auswahl des passenden Streuwagens für Ihren Bedarf – ob Privatmann, Garten-Landtschaftsbauer oder auch Unternehmer – wir haben das passende Modell für Ihren Bedarf.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop

Räumpflichten im Winter – ein Überblick

Liebe Winterdienst-Profis,

welche Regeln gelten für den Winterdienst bei Privatleuten und Unternehmern? Wer als Privatmann oder Unternehmer einen professionellen Winterdienst beauftragt hat, muss sich um die Pflichten zwar auch Gedanken machen, kann aber bei der Durchführung der Räum- und Streupflichten im Winter auf den Anbieter des professionellen Winterdienstes vertrauen. Bevor man einen professionellen Winterdienst beauftragt, sollte man aber unbedingt die Preise vergleichen, denn diese schwanken stark.

Für die Pflichten im Winterdienst gelten lokale bzw. regionale Räum-Vorschriften, so dass auf jeden Fall eine Nachfrage beim lokalen Ordnungsamt sinnvoll ist. Oftmals sind die Winterdienst-Pflichten auch online einsehbar. Hier geben wir einen Überblick der Winterdienst-Regelungen, die oftmals so von Städten und Kommunen übernommen werden.

Wo muss geräumt werden und wie breit muss geräumt werden?

Der Bürgersteig / Gehweg muss so breit geräumt werden, dass mind. zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Die minimale Räumbreite wird dabei mit 1,20m angenommen wird (was in Gerichtsurteilen so entschieden wurde). Ebenso müssen der Haupteingang zum Haus (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Gleiches gilt für Eiszapfen, die eine Gefahr für Menschen – diese sind ebenfalls zu entfernen (wenn diese bspw. von der Dachrinne herunterhängen).
Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Zu welchen Zeiten muss im Winter an Werktagen bzw. Feiertagen geräumt werden und was genau muss von Schnee und Eis geräumt werden?

Anwohner müssen die Gehwege so von Eis und Schnee befreiten, dass Fußgänger und Passanten den Gehweg am Grunstück ohne Gefahr begehen bzw. nutzen können. An normalen Werktagen beginnt die SchneeRäumpflicht um 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen erst 9:00 Uhr morgens. Bis 20:00 Uhr abends sind die Gehwege und Bürgersteige schnee- und eisfrei zu halten. Ausnahmen gibt es hier nicht, auch nicht für Arbeitstätige bzw. in Urlaub befindliche Anlieger. Wenn nicht selbst der Winterdienst erledigen kann, muss man für Ersatz sorgen.

Wer muss räumen streuen? Eigentümer oder Mieter?

Prinzipiell ist der Eigentümer einer Immobilie für den Winterdienst zuständig, allerdings kann die Winterdienst-Pflicht entweder an einen Hausmeister, professionellen Winterdienst oder auch, wenn im Mietvertrag so vorgesehen, an die Mieter übertragen werden. Trotzdem bleibt eine Mitverantwortlichkeit der Eigentümer bestehen, so dass diese die korrekte Ausführung überwachen müssen. Ebenso müssen die Winterdienst-Geräte und Hilfsmittel für den Winterdienst vom Vermieter bereitgestellt werden.

Welches Streugut ist erlaubt?

Gerade bei Glätte ist streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende und Unternehme?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt. Ein Beispiel hier wären Restaurants, Hotels, Veranstalter von Konzerten etc. die auch außerhalb der normalen Räumzeiten den Winterdienst erfüllen mussen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten.

Sollten Sie noch Fragen zum Winterdienst haben oder Ihnen die passenden Winterdienst-Geräte noch fehlen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop