Nachdem wir in einem älteren Beitrag das Thema der Gasflaschenlagerung im Außenbereich einmal besprochen haben, liefern wir heute eine Aktualisierung, denn in diesem Bereich haben sich seit 2016 doch einge Punkte geändert. Entsprechend geht der heutige Beitrag auf die folgenden Fragen ein:
- Welche Regeln und Vorgaben gelten für die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich?
- Was muss man konkret der Wahl des Lagerortes für die Gasflaschen berücksichtigen?
- Welche Vorgaben gibt es für die eigentliche Lagerung der Gasflaschen im Außenbereich?
Welche Regeln und Vorgaben gelten für die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich?
Zahlreiche Vorgaben werden durch die TRGS gemacht. Diese betreffen nicht nur die Wahl des Ortes, an dem das Gasflaschenlager eingerichtet wird, aber gleichzeitig Fragen zur eigentlichen Lagerung der Gasflaschen. Insbesondere wenn Gasflaschen im Außenbereich gelagert werden sollen, gibt es einige Dinge zu beachten, um sich gemäß den Vorgaben der TRGS 510 korrekt zu verhalten. Entsprechend sind die Regeln und Vorgaben aus den TRGS 510 maßgeblich, wenn man Gasflaschen außerhalb von geschlossenen Räumen lagern möchte.
Was muss man konkret der Wahl des Lagerortes für die Gasflaschen berücksichtigen?
Vor der eigentlichen Lagerung der Gasflaschen muss man einen geeigneten Standort für das neue zu errichtende Gasflaschenlager finden, wobei eine Vielzahl von Regeln, Vorgaben und Rahmenbedingungen einzuhalten sind, die bei der Standortwahl unbedingt berücksichtigt werden müssen:
Ein Sicherheitsabstand von mehr als fünf Metern muss zu Anlagen und Einrichtungen eingehalten werden, wenn von diesen Einrichtungen Gefahren (wie bspw. starke Erwärmungen) ausgehen können. Werden Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen eingelagert (wie bspw. Butangas, Propangas etc.), dürfen sich in diesem Schutzbereich von fünf Metern keine Zündquellen, Gruben, Kanäle, Bodenabläufe, Kellerniedergänge befinden. Ebenfalls darf sich der 5m große Schutzbereich nicht auf Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen erstrecken, sondern muss komplett auf eigenem Grundstück sein. Nicht zuletzt darf der Schutzbereich des Gasflaschenlagers nur an maximal zwei Seiten durch mindestens 2,00 m hohe, öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbarem Material eingeengt werden.
Wenn die Gasflaschen-Lager auf nicht umfriedeten Grundstücken sind sind, sondern frei zugänglich, sind diese einzuzäunen und so eine erste Zutrittskontrolle zu schaffen. Eine einfache und günstige Methode sind bspw. Doppelstabmatten-Zäune.
Welche Vorgaben gibt es für die eigentliche Lagerung der Gasflaschen im Außenbereich?
Ist der geeignete Ort für das Gasflaschenlager gefunden, der alle oben genannten Vorgaben beinhaltet, sind auch bei der Nutzung von geprüften und nach den TRGS 510 zugelassenen Gasflaschen-Lagern müssen bei der Einlagerung von Gasflaschen einige Vorgaben zu berücksichtigen. So sollen Gasflaschen z. B. immer stehend gelagert werden. Die stehend gelagerten Gasflaschen müssen dann gegen Umfallen oder Herabfallen gesichert werden. Innerhalb der Gasflaschen-Lager ist das zum Beispiel mit dem passenden Zubehör – den Wandhalterungen für Gasflaschen – möglich. Ist nur eine liegende Lagerung der Gasfalschen möglich, müssen sie gegen ein Wegrollen gesichert werden. Unabhängig davon, ob die Gasflaschen stehend oder liegen gelagert werden, müssen die Ventile mit den entsprechenden Schutzkappen gesichert werden. Werden brennbare Gase gelagert, ist ein Feuerlöscher in unmittelbarer Nähe vorzuhalten