Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,
im Süden und Osten Deutschlands hat es schon vermehrt geschneit und auch in den deutschen Mittelgebirgen haben sich die ersten Schneefälle angekündigt, so dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann große Deutschlands vom Schnee wieder in eine Winterlandschaft verwandelt werden. Was für Kinde, Skifahrer und alle anderen Schneeliebenden ein Leuchten in den Augen hervorruft, sorgt bei anderen dagegen für zusätzliche Arbeit, denn neben den kommunalen Winterdiensten müssen dann sowohl Gewerbetreibnde und auch Privatleute ihren Räumpflichten im Winter nachkommen. Im folgenden geben wir einen kurzen Überlick darüber, wann und wo die Straßen und Wege von Schnee und Eis befreit werden müssen.
Hauseigentümer werden in der Regel von der Kommune mit den Winter-Räumpflichen für Gehwege belegt. In Mietshäusern werden diese Pflichten normalerweise im Rahmen des Mietvertrages an den Mieter weitergegeben oder als Teil der Miet-Nebenkosten wird ein professioneller Winterdienst mit der Räumung beauftragt. Die Schnee-Räumpflicht umfasst bspw. dass die Zugänge und Laufwege für den Postboten vom schnee- und eisfrei sein müssen und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee bzw. das Eis geräumt gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.
Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom kommunalen Winterdienst von Schnee und Eis befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist – hier ist die Kommune in der Pflicht, so dass sich die Räumpflichten der Anlieger nur auf die Bürgersteige und Gehwege erstreckt. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends die Bürgersteige “verkehrssicher” halten. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen evtl. gibt es hier in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung noch spezifische Vorgaben, wie breit bspw. der Gehweg vom Schnee befreit werden muss. An Sonn- und Feiertagen startet die Schnee-Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später. Auch gewerbliche Anlieger unterliegen einer Räumpflicht, so dass auch Unternehmen, Hotels etc. entsprechend die Zufahrten im Winter immer verkehrssicher halten müssen und damit Schnee und Eis auch hier regelmäßig zu räumen sind.
Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.
Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber – die richtigen Winterdienstgeräte sind wichtig. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.
Bei größeren Flächen und Schneemengen müssen dann schonmal motorisierte Winterdienst-Handgeräte ran. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräsen sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren unterschiedlichen Schneefräsen:
Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.
Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team