Winterdienst-Pflichten im Überblick

Auch wenn jetzt wohl eher wenigen der Winterdienst in den Sinn kommt – eine frühzeitige Planung bewahrt nicht nur vor bösen Überraschungen, auch bei der Anschaffung von Winterdienst-Geräten oder auch Beauftragung von professionellen Winterdiensten kann antizyklisches Denken von Vorteil sein. Daher geben wir heute einen Überblick, welche Pflichten im Rahmen des Winterdienstes zu erfüllen sind:

Die häufigste Frage: Bis wann muss Schnee und Eis geräumt sein und gibt es Unterschiede zwischen Werktagen, dem Wochenende oder Feiertagen?

An Werktagen beginnt die Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Auch für Arbeitstätige oder Anlieger, die bspw. im Urlaub sind, gibt es keine Ausnahme von der Räumpflicht im Winter. Diese müssen eigenständig für Vertretung sorgen. Generell gilt, dass Anlieger die Pflicht haben, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können.
Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht eine erweiterte Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Wer muss räumen streuen – Mieter oder Eigentümer einer Wohnung?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter, wobei diese Pflicht entweder an den Hausmeister, einen professionellen Winterdienst oder auch an die Mieter weitergegeben werden kann, wenn dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung so festgelegt ist. Trotzdem bleibt der Vermieter / Eigentümern weiterhin mitverantwortlich und muss die ordnungsgemäße Ausführung des Winterdienstes kontrollieren. Auch die Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) müssen vom vom Vermieter / Eigentümer bereitgestellt werden.

Wo genau müssen Schnee und Eis beseitigt werden?

Der Gehweg muss im Rahmen des Winterdienstes so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können. Als minimale Räumbreite mit wird eine Breite von 1,20m angenommen. Neben dem Gehweg müssen der Weg zum Haupteingang, der Weg zum Briefkasten und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. von Schnee und Eis befreit werden. Auch bspw. vom Dach herabhängende Eiszapfen, die eine Gefahr für Passanten darstellen, sind zu entfernen. Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Welches Streugut darf für den Winterdienst verwendet werden?

Streugutbehälter / Streugutbox

Streugut für den Winterdienst lagert man am besten in passenden Streugutboxen

Gerade bei Eis und Glätte ist Streuen wichtig, um eine gefahrlose Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während das früher gebräuchliche Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten. Streugtut und andere Granulate kann man am besten in entsprechenden Streugutbehältern lagern.

Wo kann man den Schnee entsorgen / lagern?

Gerade bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden stellt sich oftmals die Frage, wohin denn überhaupt der Schnee geräumt werden soll. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist, so dass der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden sollte. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallen Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst Profishop

Räumpflichten im Winter: Wer muss wann welche Wege von Schnee und Eis befreien?

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

im Süden und Osten Deutschlands hat es schon vermehrt geschneit und auch in den deutschen Mittelgebirgen haben sich die ersten Schneefälle angekündigt, so dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann große Deutschlands vom Schnee wieder in eine Winterlandschaft verwandelt werden. Was für Kinde, Skifahrer und alle anderen Schneeliebenden ein Leuchten in den Augen hervorruft, sorgt bei anderen dagegen für zusätzliche Arbeit, denn neben den kommunalen Winterdiensten müssen dann sowohl Gewerbetreibnde und auch Privatleute ihren Räumpflichten im Winter nachkommen. Im folgenden geben wir einen kurzen Überlick darüber, wann und wo die Straßen und Wege von Schnee und Eis befreit werden müssen.

Hauseigentümer werden in der Regel von der Kommune mit den Winter-Räumpflichen für Gehwege belegt. In Mietshäusern werden diese Pflichten normalerweise im Rahmen des Mietvertrages an den Mieter weitergegeben oder als Teil der Miet-Nebenkosten wird ein professioneller Winterdienst mit der Räumung beauftragt. Die Schnee-Räumpflicht  umfasst bspw. dass die Zugänge und Laufwege für den Postboten vom schnee- und eisfrei sein müssen und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee bzw. das Eis geräumt gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom kommunalen Winterdienst von Schnee und Eis befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist – hier ist die Kommune in der Pflicht, so dass sich die Räumpflichten der Anlieger nur auf die  Bürgersteige und Gehwege erstreckt. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends die Bürgersteige “verkehrssicher” halten. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen evtl. gibt es hier in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung noch spezifische Vorgaben, wie breit bspw. der Gehweg vom Schnee befreit werden muss. An Sonn- und Feiertagen startet die Schnee-Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später. Auch gewerbliche Anlieger unterliegen einer Räumpflicht, so dass auch Unternehmen, Hotels etc. entsprechend die Zufahrten im Winter immer verkehrssicher halten müssen und damit Schnee und Eis auch hier regelmäßig zu räumen sind.

Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.

Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber – die richtigen Winterdienstgeräte sind wichtig. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Bei größeren Flächen und Schneemengen müssen dann schonmal motorisierte Winterdienst-Handgeräte ran. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräsen sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren unterschiedlichen Schneefräsen:

Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team

Schneeräumen im Winter – Winterdienst auch für den Hauseigentümer und Mieter

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

ganz Deutschland ist zur Winterlandschaft geworden. Was den einen erfreut, ist für den anderen gleichzeitig eine Pflicht – denn der Schnee und das Eis müssen vor dem Haus geräumt werden. So sind die Wege für den Postboten vom Schnee zu befreien und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee geräumt, der Weg von Eis befreit und gestreut werden, so dass die Nutzung wieder sicher ist.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom kommunalen Winterdienst von Schnee und Eis befreit, so dass der Verkehr wieder problemlos laufen kann. Bürgersteige und Gehwege müssen allerdings von den Anliegern verkehrssicher gehalten werden. Hausgeigentümer bzw. Mieter müssen werkstags von 7:00 Uhr morgens bis abends um 20:00 Uhr die Bürgersteige soweit frei von Schnee und Eis halten, dass Fußgänger sicher die Wege benutzen können. Nur am Wochenende beginnt die Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später. In den meisten Fällen gilt, dass mind. eine Breite von 1,20m von Schnee und Eis befreit werden müssen, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. In einigen Ländern und Kommunen gelten aber auch Sonderregelungen, so dass hier man sich hier besten beim lokalen Ordnungsamt informiert.

Die richtigen Geräte gehören auch für den Privatmann hier zum richtigen Winterdienst dazu – dann ist der ordnungsgemäße Schneeräumen auch kein Problem. Jeder kennt hier die klassische Schneeschaufel, die natürlich die Grundlage für die perfekte Winterdienst-Ausstattung darstellt. Neben den seit vielen Jahren bekannten Modellen der Schneeschaufel gibt es heute auch eine sehr praktische Innovation: Einen Handschneeschieber, der die Vorteile eine Schneeschiebers mit dem praktischen und einfachen Verwendung von Winterdienst-Handgeräten verbindet. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Wenn die Schneemengen oder die zu räumenden Flächen größer werden, ist man mit einer Schneeschaufel schnell am Ende der Möglichkeiten und dann stellen Schneefräsen die bessere Alternative dar. Mit einer zweistufigen und benzingetriebenen Schneefräse sind auch große Flächen umgehend vom Schnee befreit. Mit den Arbeitsbreiten von 60cm und mehr braucht man nur zwei Arbeitsgänge um die bspw. die geforderte Breite von 1,20m auf dem Gehweg von Eis und Schnee zu befreien. Hier sind noch einige Bilder von unseren verschiedenen Schneefräsen für den Handbetrieb:

Um nachhaltig die Wege von Schnee und Eis zu befreien, sollte man auch Streugut aufbringen. Mit eine Handstreuwagen ist auch hier dem Privatmann und Profi geholfen. Diese Streugeräte eignen sich nur für das Aufbringen von Streugut im Winter (bspw. Sand, Splitt, Sand-Salz-Mischungen), auch für das restliche Jahr können damit Arbeiten im Garten oder auf dem Hof erledigt werden, denn säen und düngen ist auch mit den Hand-Streuwagen problemlos möglich.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team