Räumpflichten im Winter – eine Übersicht

Auch wenn der Winter aktuell noch nicht in Sicht ist und der November mit fast frühsommerlichen Temperaturen Deutschland verwöhnt, jederzeit kann es auch schnell umschlagen und der erste Schnee fallen. Der heutige Artikel gibt einen Überblick über die Räumpflichten im Winter.

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich und muss Schnee räumen bbzw. streuen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie für den Winterdienst zuständig. Allerdings kann diese Aufgabe an den Hausmeister, eine professionellen Winterdienst oder an die Mieter (wenn es im Mietvertrag bzw. der Hausordnung so enthalten ist) weitergegeben werden kann. Allerdings bleibt dann der Vermieter mitverantwortlich und muss ggf. die Ausführung kontrollieren und die notwendigen Hilfsmittel bereitstellen.

Wann müssen Schnee und Eis geräumt werden?

An Werktagen beginnt daher die Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Dabei haben Anlieger die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. Gerade wenn man im Urlaub bzw. arbeitstätig ist, muss man hier für eine Vertretgung sorgen, denn die Pflicht erlischt mit der Abwesenheit nicht.

Wo muss Schnee und Eis im Winter geräumt werden und womit?

Prinzipiell muss der an das Grundstück angrenzende Gehweg im Rahmen des Winterdienstes geräumt werden, und zwar so, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können (minimale Räumbreite mit 1,20m ist gängige Praxis). Auch der Gehweg zum Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. müssen geräumt werden. Vom Dach herabhängende Eiszapfen, die eine Gefahr darstellen, sind auch im Rahmen des Winterdienstes zu entfernen.  Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten mit professionellen Schneeschiebern / Schneepflügen geräumt.

Gerade bei Glätte ist das Streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen und Glatteis und eventuell damit verbundene Unfälle zu vermeiden. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Wohin mit dem Schnee bei langen Frostperioden bzw. starken Schneefällen?

Hier gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist. Entsprechend ist ein einfaches Schieben des Schnees auf die Straße nicht ratsam. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallen Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen.

Gibt es besondere Regelungen oder zusätzliche Auflagen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop

Räumpflichten im Winter: Wer muss wann welche Wege von Schnee und Eis befreien?

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

im Süden und Osten Deutschlands hat es schon vermehrt geschneit und auch in den deutschen Mittelgebirgen haben sich die ersten Schneefälle angekündigt, so dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann große Deutschlands vom Schnee wieder in eine Winterlandschaft verwandelt werden. Was für Kinde, Skifahrer und alle anderen Schneeliebenden ein Leuchten in den Augen hervorruft, sorgt bei anderen dagegen für zusätzliche Arbeit, denn neben den kommunalen Winterdiensten müssen dann sowohl Gewerbetreibnde und auch Privatleute ihren Räumpflichten im Winter nachkommen. Im folgenden geben wir einen kurzen Überlick darüber, wann und wo die Straßen und Wege von Schnee und Eis befreit werden müssen.

Hauseigentümer werden in der Regel von der Kommune mit den Winter-Räumpflichen für Gehwege belegt. In Mietshäusern werden diese Pflichten normalerweise im Rahmen des Mietvertrages an den Mieter weitergegeben oder als Teil der Miet-Nebenkosten wird ein professioneller Winterdienst mit der Räumung beauftragt. Die Schnee-Räumpflicht  umfasst bspw. dass die Zugänge und Laufwege für den Postboten vom schnee- und eisfrei sein müssen und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee bzw. das Eis geräumt gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom kommunalen Winterdienst von Schnee und Eis befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist – hier ist die Kommune in der Pflicht, so dass sich die Räumpflichten der Anlieger nur auf die  Bürgersteige und Gehwege erstreckt. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends die Bürgersteige “verkehrssicher” halten. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen evtl. gibt es hier in Abhängigkeit von der lokalen Gesetzgebung noch spezifische Vorgaben, wie breit bspw. der Gehweg vom Schnee befreit werden muss. An Sonn- und Feiertagen startet die Schnee-Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später. Auch gewerbliche Anlieger unterliegen einer Räumpflicht, so dass auch Unternehmen, Hotels etc. entsprechend die Zufahrten im Winter immer verkehrssicher halten müssen und damit Schnee und Eis auch hier regelmäßig zu räumen sind.

Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.

Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber – die richtigen Winterdienstgeräte sind wichtig. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Bei größeren Flächen und Schneemengen müssen dann schonmal motorisierte Winterdienst-Handgeräte ran. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräsen sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren unterschiedlichen Schneefräsen:

Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team