Winterdienst-Pflichten im Überblick

Auch wenn jetzt wohl eher wenigen der Winterdienst in den Sinn kommt – eine frühzeitige Planung bewahrt nicht nur vor bösen Überraschungen, auch bei der Anschaffung von Winterdienst-Geräten oder auch Beauftragung von professionellen Winterdiensten kann antizyklisches Denken von Vorteil sein. Daher geben wir heute einen Überblick, welche Pflichten im Rahmen des Winterdienstes zu erfüllen sind:

Die häufigste Frage: Bis wann muss Schnee und Eis geräumt sein und gibt es Unterschiede zwischen Werktagen, dem Wochenende oder Feiertagen?

An Werktagen beginnt die Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Auch für Arbeitstätige oder Anlieger, die bspw. im Urlaub sind, gibt es keine Ausnahme von der Räumpflicht im Winter. Diese müssen eigenständig für Vertretung sorgen. Generell gilt, dass Anlieger die Pflicht haben, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können.
Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht eine erweiterte Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Wer muss räumen streuen – Mieter oder Eigentümer einer Wohnung?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter, wobei diese Pflicht entweder an den Hausmeister, einen professionellen Winterdienst oder auch an die Mieter weitergegeben werden kann, wenn dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung so festgelegt ist. Trotzdem bleibt der Vermieter / Eigentümern weiterhin mitverantwortlich und muss die ordnungsgemäße Ausführung des Winterdienstes kontrollieren. Auch die Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) müssen vom vom Vermieter / Eigentümer bereitgestellt werden.

Wo genau müssen Schnee und Eis beseitigt werden?

Der Gehweg muss im Rahmen des Winterdienstes so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können. Als minimale Räumbreite mit wird eine Breite von 1,20m angenommen. Neben dem Gehweg müssen der Weg zum Haupteingang, der Weg zum Briefkasten und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. von Schnee und Eis befreit werden. Auch bspw. vom Dach herabhängende Eiszapfen, die eine Gefahr für Passanten darstellen, sind zu entfernen. Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Welches Streugut darf für den Winterdienst verwendet werden?

Streugutbehälter / Streugutbox

Streugut für den Winterdienst lagert man am besten in passenden Streugutboxen

Gerade bei Eis und Glätte ist Streuen wichtig, um eine gefahrlose Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während das früher gebräuchliche Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten. Streugtut und andere Granulate kann man am besten in entsprechenden Streugutbehältern lagern.

Wo kann man den Schnee entsorgen / lagern?

Gerade bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden stellt sich oftmals die Frage, wohin denn überhaupt der Schnee geräumt werden soll. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist, so dass der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden sollte. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallen Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst Profishop

Was ist das beste Streumittel für den Winterdienst? Streusalz, Streusand und andere Streugüter im Vergleich

Jedes Jahr gibt es vielerorts günstiges Streusalz zu kaufen. Ob im Baumarkt, im Supermarkt oder auch im Internet – überall wird Streusalz beworben. Allerdings sollte man vor dem Einsatz von Streusalz für den Winterdienst bedenken, dass der Einsatz von Streusalz in großen Teilen Deutschlands für Privatleute gar nicht erlaubt ist und man so Gefahr läuft, empfindliche Strafen (Bußgelder) zu bekommen, wenn man trotz eines Streusalz-Verbotes dieses Streumittel einsetzt. Das Verbot von Streusalz (häufig auch Auftausalz genannt) ist in den Umweltschäden begründet, die durch den massiven Einsatz verursacht werden können. Mit dem Schmelzwasser gelangt das Streu-Salz in den Boden und führt zu Schäden in der Vegetation und der Natur. Aber auch sonst ist Streusalz alles andere als unproblematisch. Bei Haustieren und Wildtieren kann das Auftausalz die Pfoten schädigen. Und nicht zuletzt kann Streusalz sogar an der Infrastruktur und Fahrzeugen Schäden hervorrufen. Um die Flora, Fauna und die gesamte Umwelt vor diesen Schäden zu schützen, sollte man hier auf alternative Streu-Mittel für den Winterdienst zurückgreifen.

Allerdings gibt es zahlreiche Alternativen zum Streu- bzw. Auftausalz, mit denen man auch als Privatmann einen perfekten Winterdienst leisten kann. Die bekannteste Alternative zum Streusalz ist mit Sicherheit der einfache Streusand. Der Streusand bewirkt eine abstumpfende Wirkung und auch eine noch so glatte Eisfläche wird so wieder begehbar. Allerdings führt der Streusand nicht zum Auftauen der Eisfläche – eine Wirkung, die dem Streusalz (auch Auftausalz genannt) vorbehalten ist. Neben dem Streusand gibt es noch zahlreiche Granulate (entweder mineralischen oder organischen Ursprungs), die eine ähnliche Wirkung wie der Streusand haben und wegen der größeren Körner aber noch effektiver sind.

Streugut sollte immer korrekt gelagert werden

Streugut sollte immer korrekt gelagert werden

Alle Streugüter sollten natürlich entsprechend gelagert werden. Sogenannte Streugut-Boxen oder Streugutbehälter sorgen für eine ordnungsgemäße Lagerung und gleichzeitig ist im Bedarfsfall das Streugut immer schnell und problemlos nutzbar.

Bei allen Streugütern gilt natürlich, dass man erst einmal den Schnee ordentlich räumen sollte. Auch für den Privatmann bieten sich hier Hand-Schneeschieber oder bei großen Schneemengen auch Schneefräsen an. Auf die geräumte Fläche bringt man dann das passendes Streugut auf und schon ist die Fläche wieder sicher zu begehen – und wenn man hier auf Streusalz verzichtet, leistet man noch einen Beitrag für die Umwelt und läuft nicht Gefahr, Bußgelder bezahlen zu müssen.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop

Räumpflichten im Winter – wann muss der Schnee geräumt werden und wann gestreut werden?

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

im Süden Deutschlands hält der Schnee Einzug und auch die restlichen Gebiete werde mit Sicherheit noch vom Schnee erreicht werden. Für die einen ist es eine reine Freude, vor allen Dinge für Kinder ist der Winter mit seinem Schnee natürlich eine tolle Sache.

Für Mieter und Hauseigentümer bedeutet das aber auch gleichzeitig Arbeit, denn in Deutschland werden die Winter-Räumpflichen für Gehwege in der Regel von der Kommune auf die Hauseigentümer weitergegeben. Im Mietvertrag wird dann die Pflicht zum Schneeräumen meistens auf den Mieter übertragen.

Die Schnee-Räumpflicht  umfasst dabei z. B. dass die Wege für den Postboten vom Schnee zu befreien sind und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee geräumt und darüber hinaus der Gehweg von Eis befreit und gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom professionellen Winterdienst von von Eis und Schnee befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist. Die Räumpflichten der Anlieger erstreckt sich somit nur auf die  Bürgersteige und Gehwege. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abend die Bürgersteige von Eis und Schnee befreien. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen. An Sonn- und Feiertagen startet die Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später.

Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.

Mit den passenden Winterdienst-Geräten ist das Schneeräumen aber auch schnell erledigt:Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber, der die Vorteile eine Schneeschiebers mit dem praktischen und einfachen Verwendung von Winterdienst-Handgeräten verbindet. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Bei größeren Flächen und Schneemengen sind die Handgeräte doch eher müßig im Winterdienst zu nutzen. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräse sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren verschiedenen Schneefräsen für den Handbetrieb:

Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team

Gut informiert schon für den Winter planen – Winterdienst-Pflichten für Privatleute und Unternehmer

Liebe Winterdienst-Profis,

heute geben wir einen kleinen Überblick der Pflichten für Privatleute und Unternehmer im Winterdienst. Wer einen professionellen Winterdienst beschäftigt, muss sich um die Pflichten zwar auch Gedanken machen, kann aber bei der Durchführung der Räum- und Streupflichten im Winter auf den Anbieter des professionellen Winterdienstes vertrauen. Aber auch hier ist als Tipp festzuhalten, dass sich die Preise der Winterdienste starkt unterscheiden. Daher sollte man die Preise verschiedener Winterdienst-Anbieter verlgeichen, denn so kann man viel Geld sparen.

Für die Pflichten im Winterdienst gelten in der Regel lokale bzw. regionale Vorschriften, so dass auf jeden Fall eine Nachfrage beim lokalen Ordnungsamt sinnvoll ist. Oftmals sind die Winterdienst-Pflichten aber auch im Internet einsehbar, so dass man dort schnell fündig wird. Hier geben wir einen Überblick der Regelungen, die häufig so auch von Städten und Kommunen übernommen werden.

Zu welchen Zeiten muss im Winter an Werktagen bzw. Feiertagen geräumt werden und was genau muss von Schnee und Eis geräumt werden?

Anwohner müssen die Gehwege so von Eis und Schnee befreiten, dass Fußgänger und Passanten den Gehweg am Grunstück ohne Gefahr begehen bzw. nutzen können. An normalen Werktagen beginnt die Schnee-Räumpflicht von 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und bis 20:00 Uhr abends sind die Gehwege und Bürgersteige schnee- und eisfrei zu halten. Ausnahmen gibt es hier nicht, auch nicht für Arbeitstege bzw. in Urlaub befindliche Anlieger. Wenn nicht selbst der Winterdienst erledigen kann, muss man für Ersatz sorgen.

Wer muss räumen streuen? Eigentümer oder Mieter?

Prinzipiell ist der Eigentümer einer Immobilie für den Winterdienst zuständig, allerdings kann die Winterdienst-Pflicht entweder an einen Hausmeister, professionellen Winterdienst oder auch, wenn im Mietvertrag so vorgesehen, an die Mieter übertragen werden. Trotzdem bleibt eine Mitverantwortlichkeit der Eigentümer bestehen, so dass diese die korrekte Ausführung überwachen müssen. Ebenso müssen die Winterdienst-Geräte und Hilfsmittel für den Winterdienst vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wo muss geräumt werden und wie breit muss geräumt werden?

Der Bürgersteig muss im Rahmen so breit geräumt werden, dass mind. zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Die minimale Räumbreite wird dabei mit 1,20m angenommen wird. Ebenso müssen Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Gleiches gilt für Eiszapfen, die eine Gefahr für Menschen – diese sind ebenfalls zu entfernen.
Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Womit darf gestreut werden?

Gerade bei Glätte ist streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Sollten Sie noch Fragen zum Winterdienst haben oder Ihnen die passenden Winterdienst-Geräte noch fehlen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop