Räumpflichten im Winter – wann muss der Schnee geräumt werden und wann gestreut werden?

Liebe Winterprofis und Leser von unserem Blog,

im Süden Deutschlands hält der Schnee Einzug und auch die restlichen Gebiete werde mit Sicherheit noch vom Schnee erreicht werden. Für die einen ist es eine reine Freude, vor allen Dinge für Kinder ist der Winter mit seinem Schnee natürlich eine tolle Sache.

Für Mieter und Hauseigentümer bedeutet das aber auch gleichzeitig Arbeit, denn in Deutschland werden die Winter-Räumpflichen für Gehwege in der Regel von der Kommune auf die Hauseigentümer weitergegeben. Im Mietvertrag wird dann die Pflicht zum Schneeräumen meistens auf den Mieter übertragen.

Die Schnee-Räumpflicht  umfasst dabei z. B. dass die Wege für den Postboten vom Schnee zu befreien sind und auch auf dem Bürgersteig/ Gehweg vor dem Haus muss der Schnee geräumt und darüber hinaus der Gehweg von Eis befreit und gestreut werden. Häufig wird im Zusammenhang mit der Räumpflicht im Winter auch von der allgemeinen Verkehrssicherheit gesprochen, die der Anlieger auf dem Bürgersteig oder Gehweg herstellen muss.

Im Winter werden die öffentlichen Straßen in der Regel vom professionellen Winterdienst von von Eis und Schnee befreit, so dass hier die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist. Die Räumpflichten der Anlieger erstreckt sich somit nur auf die  Bürgersteige und Gehwege. Hausgeigentümer bzw. deren Mieter müssen in der Woche (also werkstags) von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abend die Bürgersteige von Eis und Schnee befreien. Als Maßstab gilt, dass Fußgänger gefahrlos den Gehweg nutzen können müssen. An Sonn- und Feiertagen startet die Räumpflicht bzw. Winterdienst-Pflicht erst etwas später.

Auch wenn es teilweise abweichende Regelungen gibt, in der Regel versteht man unter der Räumpflicht im Winter, dass ein 1,2m breiter Streifen gefahrlos begehbar sein sollte, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können. Das lokale Ordnungsamt gibt hier aber auch gerne Auskunft.

Mit den passenden Winterdienst-Geräten ist das Schneeräumen aber auch schnell erledigt:Ob klassische Schneeschaufel, die natürlich bei jedem Schneeräumen zum Einsatz kommt, oder auch Handschneeschieber, der die Vorteile eine Schneeschiebers mit dem praktischen und einfachen Verwendung von Winterdienst-Handgeräten verbindet. So ein Handschneeschieber ist damit eine ideale Alternative zu kleinen Schneefräsen und Schneeschaufeln, denn damit lassen sich auch größere Flächen und Wege gut vom Schnee befreien.

Bei größeren Flächen und Schneemengen sind die Handgeräte doch eher müßig im Winterdienst zu nutzen. Schneefräsen sind dann die bessere Option und auch bei gewerblichen Nutzern (bspw. Hotelliers und Gastronomen sehr beliebt). Mit robusten, zweistufigen Schneefräse sind große Flächen kein Problem und umgehend vom Schnee befreit. Hier sind noch einige Bilder von unseren verschiedenen Schneefräsen für den Handbetrieb:

Um langfristig von Schnee und Eis befreit zu halten, muss man auch streuen. Handstreuwagen isind hier die beste Alternative, um große Flächen gleichmäßig mit Streugut zu versorgen.

Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der passenden Winterdienst-Geräte, so dass die Räumpflichten im Winter schnell und sorgfältig erledigt sind – sprechen Sie uns einfach an.

Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Winterdienst-Profishop-Team

Gut informiert schon für den Winter planen – Winterdienst-Pflichten für Privatleute und Unternehmer

Liebe Winterdienst-Profis,

heute geben wir einen kleinen Überblick der Pflichten für Privatleute und Unternehmer im Winterdienst. Wer einen professionellen Winterdienst beschäftigt, muss sich um die Pflichten zwar auch Gedanken machen, kann aber bei der Durchführung der Räum- und Streupflichten im Winter auf den Anbieter des professionellen Winterdienstes vertrauen. Aber auch hier ist als Tipp festzuhalten, dass sich die Preise der Winterdienste starkt unterscheiden. Daher sollte man die Preise verschiedener Winterdienst-Anbieter verlgeichen, denn so kann man viel Geld sparen.

Für die Pflichten im Winterdienst gelten in der Regel lokale bzw. regionale Vorschriften, so dass auf jeden Fall eine Nachfrage beim lokalen Ordnungsamt sinnvoll ist. Oftmals sind die Winterdienst-Pflichten aber auch im Internet einsehbar, so dass man dort schnell fündig wird. Hier geben wir einen Überblick der Regelungen, die häufig so auch von Städten und Kommunen übernommen werden.

Zu welchen Zeiten muss im Winter an Werktagen bzw. Feiertagen geräumt werden und was genau muss von Schnee und Eis geräumt werden?

Anwohner müssen die Gehwege so von Eis und Schnee befreiten, dass Fußgänger und Passanten den Gehweg am Grunstück ohne Gefahr begehen bzw. nutzen können. An normalen Werktagen beginnt die Schnee-Räumpflicht von 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und bis 20:00 Uhr abends sind die Gehwege und Bürgersteige schnee- und eisfrei zu halten. Ausnahmen gibt es hier nicht, auch nicht für Arbeitstege bzw. in Urlaub befindliche Anlieger. Wenn nicht selbst der Winterdienst erledigen kann, muss man für Ersatz sorgen.

Wer muss räumen streuen? Eigentümer oder Mieter?

Prinzipiell ist der Eigentümer einer Immobilie für den Winterdienst zuständig, allerdings kann die Winterdienst-Pflicht entweder an einen Hausmeister, professionellen Winterdienst oder auch, wenn im Mietvertrag so vorgesehen, an die Mieter übertragen werden. Trotzdem bleibt eine Mitverantwortlichkeit der Eigentümer bestehen, so dass diese die korrekte Ausführung überwachen müssen. Ebenso müssen die Winterdienst-Geräte und Hilfsmittel für den Winterdienst vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wo muss geräumt werden und wie breit muss geräumt werden?

Der Bürgersteig muss im Rahmen so breit geräumt werden, dass mind. zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Die minimale Räumbreite wird dabei mit 1,20m angenommen wird. Ebenso müssen Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Gleiches gilt für Eiszapfen, die eine Gefahr für Menschen – diese sind ebenfalls zu entfernen.
Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Womit darf gestreut werden?

Gerade bei Glätte ist streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.

Sollten Sie noch Fragen zum Winterdienst haben oder Ihnen die passenden Winterdienst-Geräte noch fehlen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop