Liebe Winterdienst-Profis,
ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin (Az.: 13 K 13287/10)
könnte die Auftragslage verbessern, denn dort wurde erstmals bestätigt, dass ein professioneller Winterdienst von jeweiligen Hauseigentümer oder Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar ist. Bisher haben sich die die Finanzämter in der Regel geweigert, Kosten für einen professionellen Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen, wenn dieser Winterdienst für Flächen außerhalb des Privatgrundstückes erfüllt wurde, bspw. auf den angrenzenden Gehwegen.
Im jetzt vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer geklagt, der von der Kommune verpflichtet wurde, die Wege vor seinem Haus von Schnee und Eis freizuhalten und der die dadurch entstehenden Kosten für den professionellen Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen wollte. Das Urteil für die Absetzbarkeit der entstandenen Kosten für den Winterdienst begründeten die Richter des Finanzgerichtes Berlin damit, dass diese Dienstleistung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verordnung (der allgemeinen Räumpflicht im Winter) erbracht werde und daher auch zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt, die entsprechend steuerlich absetzbar sind.
Dieses Urteil sollten professionellen Winterdienst-Anbieter bei der Neukundenakquise immer im Hinterkopf behalten, denn so lassen sich mit Sicherheit zusätzliche private Auftraggeber akquirieren, die so die Winterdienst-Pflicht an einen professionellen Winterdienst-Anbieter übertragen können. Und mit den passenden Winterdienst-Geräten sind auch zusätzliche Aufträge schnell und sicher abgearbeitet – wir beraten Sie natürlich gerne bei der Auswahl der passenden Anbaugeräte für den Winterdienst.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop