Für wen gelten die TRGS 510 und was ist bei der Gasflaschenlagerung zu beachten?

Auch Unternehmem für den professionellen Winterdienst haben regelmäßig mit technischen Gasen im Betriebsablauf zu tun. Reparaturen mit Schweißarbeiten oder einfach nur das Vernichten von Unkraut, auch einzelne Gasflaschen müssen mit der nötigen Sicherheit und Sorgfalt im Unternehmen gelagert werden. Dabei ist die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich in den TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe 510) speziellen Regeln und Vorgaben unterworfen, die nachstehend erläutert werden, indem die wichtigsten Fragen zur TRGS 510 beantwortet werden.

Welche Maßnahmen werden in den TRGS 510 vorgegeben?

Gasflaschen-Schrank für 11kg-Gasflaschen

Gasflaschen-Schrank für 11kg-Gasflaschen

Die gelagerten Gasflaschen müssen in einem speziellen Gasflaschenlager gegen Umfallen geschützt werden und die Ventile müssen geschützt werden. Spezielle Halterungen für standfeste Gasflaschen (bspw. die weit verbreiteten 11kg-Gasflaschen) sind dahingegen nicht notwendig, hier gibt es sogar spezielle Gasflaschen-Schränke für 11kg-Gasflaschen. Andere Gasflaschen können bspw. mit Wandhalterungen für Gasflaschen gegen Umfallen geschützt werden.
Innerhalb eines Gasflaschenlagers ist sowohl das Umfüllen wie auch das Instandsetzen von Gasflaschen verboten. Werden in den Gasflaschenlagern giftige Gase gelagert, muss das Gasflachen-Depot vor unbefugtem Zutritt geschützt werden. Je nach Toxizität des Gases müssen die Depots sogar mit entsprechenden Gaswarneinrichtungen ausgestattet sein, besonders bei einer Lagerung im Innenbereich.
Neben den evtl. Gaswarneinrichtungen müssen die Gasflaschen-Schränke aus feuerhemmenden Bauteilen sein (die mind. 30 bzw. 90 Minuten dem Feuer standhalten; je nach Gefahrstoffklasse der Gase). Das Dach der Gasflaschen-Depots muss ausreichenden Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Gibt es spezielle Auflagen für die Gasflaschen-Lagerung im Innenbereich?

Innerhalb von Arbeitsräumen dürfen Gasflaschen nur in Gasflaschen-Schränken gelagert werden, die die EN 14470-2 erfüllen; so muss bspw. teilweise eine technische Belüftung in den Gasflaschen-Schränken vorhanden sein. Die miminmale Leistung der technischen Belüftung hängt von den Gasen ab. Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich bzw. in Arbeitsräumen ist ebenso darauf zu achten, dass Ansammlungen oder die Ausbreitung von Gasen vermieden werden, so dass Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen sich daher nicht im  Gasflaschen-Lager befinden.
Spezielle Auflagen werden in den TRGS 510 für auch bei der unterirdischen Lagerung von Gasflaschen festgelegt. Max. 50 gefüllte Gasflaschen dürfen in einem Lager aufbewahrt werden, zudem muss für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Auch Gaswarnmelder müssen bei Ausfall der Lüftung einen Alarm auslösen. Eine Ausnahme gilt für die Lagerung von Sauerstoff oder Druckluft, wo insbesondere die Auflagen bezüglich der Lüftung und den Gaswarnmeldern nicht gelten.

Welche Belüftung ist für Gasflaschen-Depots notwendig?

Auch für Gasflaschen-Depots im Innenbereich und Gasflaschen-Lager im Außenbereich muss eine angemessene Lüftung sichergestellt werden, wobei die Lüftungsauflagen für Gasflaschenlager im Außenbereich häufig schon durch die natürliche Lüftung erfüllt werden. Bei der Lagerung von Gasflaschen im Freien muss ein Mindestabstand von 5m zu anderen Einrichtungen eingehalten werden. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, muss eine mindestens 2m hohe und nicht brennbare Schutzwand vorhanden sein. Werden Gase gelagert, die schwerer als Luft bzw. verflüssigt sind, ist auch hier auf einen ausreichenden Abstand zu Gruben, Kanälen, Abflüssen, Kellerzugängen etc. zu achten, damit hier kein Ansammlungen von Gasen stattfinden können.

Wer muss sich an die TRGS 510 halten?

Nicht zuletzt ist die Frage von Bedeutung, wer denn überhaupt die TRGS beachten muss  und ob es hier Untergrenzen gibt, ab wann die TRGS nicht mehr zur Anwendung kommen. Wenn die Gasflaschen, die gelagert werden sollen, ein Nennvolumen größer als 2,5 Liter haben oder mehr als 20kg Gase in Druckgaskartuschen gelagert werden sollen, müssen die TRGS 510 angewendet werden. Dies trifft in der Regel bei fast jedem Unternehmen zu, die Industriegase oder technische Gase im Einsatz haben. So gut wie bei dem jedem Schweißgerät haben die Gasflaschen schon ein größeres Volumen als 2,5 Liter und daher müssen die Vorgaben der TRGS 510 beachtet werden.

In einem übersichtlichen Vergleich der Gasflaschen-Lager sieht man direkt, welche Gasflaschen-Lager für welche Anwendungen geeignet sind.

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop