Effiziente Gasflaschenlagerung im Unternehmen

In allen Betrieben, die Gasflaschen im Einsatz haben, ist die korrekte und gleichzeitig effiziente Lagerung wichti. Wenn bspw. in der kalten Jahreszeit die Gasflachen nicht nur für die normalen Anwendungen (Schweißen etc.) genutzt werden, sonder auch um Wärme zu erzeugen, sind diese aus dem Betriebsalltag nicht wegzudenken. Gerade die beliebten 11kg-Gasflaschen werden ja häufig mit Propan oder Butan gefüllt und sind so sehr variabel nutzbar. Um diese und andere Gasflaschen effizient zu lagern, gibt es verschiedene Optionen. Die gängigen Gasflaschen-Lager, Container, Gasflaschen-Schränke und mehr werden heute vorgestellt.

Gasflaschenlagerung von 11kg-Gasflachen: Gasflaschen-Schränke Typ GFD

Die Gasflaschen-Schränke Typ GFD sind speziell für 11kg Gasflaschen mit einem Durchmesser von 330mm Durchmesser ausgelegt und konstruiert worden. Je nach Ausführung sind die Modelle der Reihe GFD  als stationäre Gasflaschen-Schränke (mit und ohne Belüftung und einer Kapazität von bis zu 20 11kg-Gasflaschen) oder alternativ als mobile Gasflaschen-Depots (dann mit Kapazität für 2-4 11kg-Gasflaschen) erhältlich. Gerade Unternehmen, die viele 11kg-Gasflaschen einsetzen, können in den Gasflaschen-Schränken vom TYP GFD eine effiziente und sichere Lagerung erreichen.

Gasflachenlagerung von 220mm-Gasflaschen

Bauartbedingt sind die häufig zum Schweißen eingesetzen 220-Gasflaschen wesentlich schmaler und höher als die 11kg-Gasflaschen, so dass hier auch ganz andere Gasflaschen-Lager zum Einsatz kommen. Nachstehend werden die wichtigsten Gasflaschen-Lager vorgestellt.

Gasflaschen-Lager Typ GFC-M & GFC-M ohne Dach

Gasflaschen-Container GFC-M-1 - günstige Lösung für 220mm-Gasflaschen

Gasflaschen-Container GFC-M-1 – günstige Lösung für 220mm-Gasflaschen

Die einfachsten und auch preiswertesten Gasflaschen-Lager sind die Modelle ohne Dach Serien GFC-M und GFC-M-DF, wobei sich diese beiden Ausführungen zum einen in der Kapzität unterscheiden und anhand der Art der verbauten – einfache Flügeltür oder eine Doppelflügeltür (bei den Modellen GFC-M-DF). Alle Gasflaschen-Container GFC-M und GFC-M-DF werden ohne Dach ausgeliefert und sind mit einer Kapazität von 32 – 104 220mm-Gasflaschen geeignet.  Die Lieferung erfolgt nicht montiert, also als Baukasten. Gerade wenn Gasflaschen unter Schleppdächern gelagert werden sollen, sind diese  Modelle gut geeignet und bieten ein attraktive Preis-Leistungsverhältnis.

Gasflaschen-Lager Typ GFC-M mit Dach

Diese Gasflaschen-Lager GFC-M mit Dach werden immer mit Dach ausgeliefert und sind so gut geeignet für die Gasflachenlagerung außerhalb von Schleppdächern. Die restliche Konstruktion, verfügbare Größen und Kapazitäten sind den Modellen ohne Dach ähnlich. Auch hier erfolgt die Auslieferung als Baukasten, der aber innerhalb kurzer Zeit ohne großen Aufwand erfolgen kann. Bis zu 104 Gasflaschen mit einem Durchmesser von 220mm können in diesen Gasflaschen-Lagern aufbewahrt werden

Komplett montierte Gasflachen-Container Typ GFC-E

Im Unterschied zu den vorangegangen Gasflaschen-Containern, die als Baukasten ausgeliefert werden, werden die Gasflaschen-Container aus der Serie GFC-E schon bei Auslieferung vollständig montiert. Gleichzeitig können sie auch per Gabelstapler transportiert oder versetzt werden. Damit bieten die Gasflaschen-Container Typ GFC-E besondere Flexiblität, wenn es um die schnelle Schaffung von Lagerkapazitäten für 220mm-Gasflaschen geht. Bis zu 104 220mm-Gasflaschen können in den Containern eingelagert werden. Je nach Variante werden diese Gasflaschen-Container mit einem Tränenblechboden oder einem Gitterrostboden ausgestattet.

Gasflaschen-Depots Typ GFC-B – feuerfest F90 nach DIN 4102

Die Gasflaschen-Depots vom Typ GFC-B werden ebenso wie die Gasflaschen-Container aus der Reihe GFC-E komplett montiert angeliefert und können auch mit einem Gabelstapler zum Einsatzort gebracht oder versetzt werden. Der wichtige Unterschied zu den anderen Gasflaschen-Containern liegt in der  Feuerbeständigkeit F90 nach DIN 4102. So können mit diesen Gasflaschen-Depots vom TYP GFC-B besondere Anforderugen bei der Gasflaschen-Lagerung erfüllt, wenn diese Auflagen für ein Unterehmen oder die zu lagernden Gase bestehen.

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst Profishop

Für wen gelten die TRGS 510 und was ist bei der Gasflaschenlagerung zu beachten?

Auch Unternehmem für den professionellen Winterdienst haben regelmäßig mit technischen Gasen im Betriebsablauf zu tun. Reparaturen mit Schweißarbeiten oder einfach nur das Vernichten von Unkraut, auch einzelne Gasflaschen müssen mit der nötigen Sicherheit und Sorgfalt im Unternehmen gelagert werden. Dabei ist die Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich in den TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe 510) speziellen Regeln und Vorgaben unterworfen, die nachstehend erläutert werden, indem die wichtigsten Fragen zur TRGS 510 beantwortet werden.

Welche Maßnahmen werden in den TRGS 510 vorgegeben?

Gasflaschen-Schrank für 11kg-Gasflaschen

Gasflaschen-Schrank für 11kg-Gasflaschen

Die gelagerten Gasflaschen müssen in einem speziellen Gasflaschenlager gegen Umfallen geschützt werden und die Ventile müssen geschützt werden. Spezielle Halterungen für standfeste Gasflaschen (bspw. die weit verbreiteten 11kg-Gasflaschen) sind dahingegen nicht notwendig, hier gibt es sogar spezielle Gasflaschen-Schränke für 11kg-Gasflaschen. Andere Gasflaschen können bspw. mit Wandhalterungen für Gasflaschen gegen Umfallen geschützt werden.
Innerhalb eines Gasflaschenlagers ist sowohl das Umfüllen wie auch das Instandsetzen von Gasflaschen verboten. Werden in den Gasflaschenlagern giftige Gase gelagert, muss das Gasflachen-Depot vor unbefugtem Zutritt geschützt werden. Je nach Toxizität des Gases müssen die Depots sogar mit entsprechenden Gaswarneinrichtungen ausgestattet sein, besonders bei einer Lagerung im Innenbereich.
Neben den evtl. Gaswarneinrichtungen müssen die Gasflaschen-Schränke aus feuerhemmenden Bauteilen sein (die mind. 30 bzw. 90 Minuten dem Feuer standhalten; je nach Gefahrstoffklasse der Gase). Das Dach der Gasflaschen-Depots muss ausreichenden Schutz gegen Flugfeuer bieten und die Bodenbeläge schwerentflammbar sein.

Gibt es spezielle Auflagen für die Gasflaschen-Lagerung im Innenbereich?

Innerhalb von Arbeitsräumen dürfen Gasflaschen nur in Gasflaschen-Schränken gelagert werden, die die EN 14470-2 erfüllen; so muss bspw. teilweise eine technische Belüftung in den Gasflaschen-Schränken vorhanden sein. Die miminmale Leistung der technischen Belüftung hängt von den Gasen ab. Bei der Gasflaschenlagerung im Innenbereich bzw. in Arbeitsräumen ist ebenso darauf zu achten, dass Ansammlungen oder die Ausbreitung von Gasen vermieden werden, so dass Gruben, Kanäle, Abflüsse, Kellerzugänge etc. dürfen sich daher nicht im  Gasflaschen-Lager befinden.
Spezielle Auflagen werden in den TRGS 510 für auch bei der unterirdischen Lagerung von Gasflaschen festgelegt. Max. 50 gefüllte Gasflaschen dürfen in einem Lager aufbewahrt werden, zudem muss für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Auch Gaswarnmelder müssen bei Ausfall der Lüftung einen Alarm auslösen. Eine Ausnahme gilt für die Lagerung von Sauerstoff oder Druckluft, wo insbesondere die Auflagen bezüglich der Lüftung und den Gaswarnmeldern nicht gelten.

Welche Belüftung ist für Gasflaschen-Depots notwendig?

Auch für Gasflaschen-Depots im Innenbereich und Gasflaschen-Lager im Außenbereich muss eine angemessene Lüftung sichergestellt werden, wobei die Lüftungsauflagen für Gasflaschenlager im Außenbereich häufig schon durch die natürliche Lüftung erfüllt werden. Bei der Lagerung von Gasflaschen im Freien muss ein Mindestabstand von 5m zu anderen Einrichtungen eingehalten werden. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, muss eine mindestens 2m hohe und nicht brennbare Schutzwand vorhanden sein. Werden Gase gelagert, die schwerer als Luft bzw. verflüssigt sind, ist auch hier auf einen ausreichenden Abstand zu Gruben, Kanälen, Abflüssen, Kellerzugängen etc. zu achten, damit hier kein Ansammlungen von Gasen stattfinden können.

Wer muss sich an die TRGS 510 halten?

Nicht zuletzt ist die Frage von Bedeutung, wer denn überhaupt die TRGS beachten muss  und ob es hier Untergrenzen gibt, ab wann die TRGS nicht mehr zur Anwendung kommen. Wenn die Gasflaschen, die gelagert werden sollen, ein Nennvolumen größer als 2,5 Liter haben oder mehr als 20kg Gase in Druckgaskartuschen gelagert werden sollen, müssen die TRGS 510 angewendet werden. Dies trifft in der Regel bei fast jedem Unternehmen zu, die Industriegase oder technische Gase im Einsatz haben. So gut wie bei dem jedem Schweißgerät haben die Gasflaschen schon ein größeres Volumen als 2,5 Liter und daher müssen die Vorgaben der TRGS 510 beachtet werden.

In einem übersichtlichen Vergleich der Gasflaschen-Lager sieht man direkt, welche Gasflaschen-Lager für welche Anwendungen geeignet sind.

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop