Schneekettenpflicht im Winter – Schneeketten für Busse auch im Linien- und Reisverkehr vorgeschrieben

Die Bedeutung von Antriebs- und Spurketten für Autobusse im Winter wird vielfach unterschätzt, dabei ist das Mitführen von Schneeketten für Autobusse vielerorts Pflicht für Reise- und Linienbusse. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Pflichten in Bezug auf Schneeketten für Autobusse im Winter.

In vielen Regionen Deutschlands hat es schon geschneit und auch in Österreich und der Schweiz gehört der Schnee wieder zum normalen Bild auf den Straßen. Mit dem Schnee kommen auch wieder zahlreiche Pflichten auf die Betreiber von Autobussen zu: Um ein sicheres Vorankommen der Autobusse gewährleisten zu können, müssen Schneeketten für Autobusse an Bord sein. Allerdings gibt es im Bereich der Schneeketten für Omnibusse zahlreiche und häufig auch verwirrende Vorschriften, so dass im Folgenden ein Überblick gegeben wird, wann Autobusse Schnee-Ketten in Deutschland, der Schweiz und Österreich mitführen müssen.

Eine einheitliche Pflicht für Autobusse, Schnee-Ketten an Bord zu haben, gibt es nicht. In Deutschland wird mit entsprechenden Verkehrszeichen geregelt, dann Schneeketten für Autobusse mitgenommen und auch verwendet werden müssen. Gerade lokal tätige Busunternehmen sind darauf meistens auch gut vorbereitet und rüsten die Reise- und Linienbusse frühzeitig mit den passenden Schneeketten für Linien- und Reisebusse aus. Bei Anbietern von Busreisen sieht das aber häufig anders aus und deren Reise- und Linienbusse für den Fernverkehr haben nicht immer die passenden Schneeketten an Bord. Daher sollten sich die Anbieter der Busreisen vorher genau erkundigen, ob in dem Zielgebiet oder auf dem Weg dorthin Schneeketten für Reis- und Linienbusse empfohlen werden oder sogar Pflicht sind. Viele Modelle von Reisebus-Schneeketten findet man hier.

Schneeketten für Busse - in vielen Ländern Pflicht

Schneeketten für Busse – in vielen Ländern Pflicht

Etwas einfacher ist die  Regelung der Schneekettenpflicht für Busse in Österreich. Dort gilt ab dem 1. November bis zum 15.April jeden Jahres die Pflicht für Busse mit mehr als 8 Sitzen, entsprechende Schneeketten für Autobusse für mind. 2 Räder einer Antriebsachse an Bord zu haben. Lediglich Linienbusse können von dieser allgemeinen Schneeketten-Pflicht für Reise- und Linienbusse ausgenommen werden.

Die Schweiz hingegen hat, wie Deutschland auch, keinen festen Zeitraum, in dem Schneeketten für Linien- und Reisebusse Pflicht sind. Gerade in den Alpenregionen können einzelne Pässe oder Pass-Straßen aber auch in den Sommermonaten mit Schnee bedeckt sein, so dass es Busunternehmer und Reiseunternehmen gut beraten sind, ihre Busse mit den passenden Antriebs- und Spurketten auszustatten, wenn Fahrten in diese Regionen vorgenommen werden. Wie auch in Deutschland wird auch in der Schweiz per Verkehrsschild signalisiert, wann Schneekettenpflicht für Busse herrscht bzw. montiert werden müssen.

Ob der Süden Deutschlands, Österreich oder die Schweiz, gerade Anbieter von Busreisen oder Busunternehmer tun gut daran, rechtzeitig die Autobusse mit den passenden Schneeketten auszustatten. So erspart man sich nicht nur Geldbußen, sondern kann durch die Schneeketten für Reis- und Linienbusse auch eine termingenaue und sichere Busreise für die Teilnehmer garantieren.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop