Pflichten für den Winterdienst im Überblick

Aktuell liegt in großen Teilen Deutschlands Schnee und es kommt auch regelmäßig neuer Schnee hinzu. Welche Pflichten jetzt auf Privatleute und Gewerbetreibende beim Winterdienst zukommen erfahren Sie hier.

Wer ist für den Winterdienst zuständig?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie, wobei diese Pflicht oftmals an den Hausmeister, ggf. eines gewerblichen Winterdienst oder auch an die Mieter weitergegeben wird. Gleichwohl bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss die korrekte Ausführung kontrollieren, also ob regelmäßig geräumt wird. Ebenso müssen die notwendigen Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) dann vom vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wann muss geräumt werden?

Anlieger haben die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. Werktags beginnt Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt jeweils bis 20:00 Uhr abends.

Wo muss überall der Schnee geräumt werden?

Der Gehweg muss so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können (in der Regel minimal 1,20m). Zusätzlich zum normalen Gehweg müssen Haupteingang eines Gebäudes (auch der Weg zum Briefkasten) und die Wege zu Mülltonnen, Parkplätzen etc. geräumt werden.

Womit darf im Winter gestreut werden?

Gerade bei Glätte ist Streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten. Mit den einem Handstreuwagen sind auch große Flächen schnell und ohne viel Aufwand zu räumen. Für die Lagerung von Streugut bieten sich Streugutbehälter an.

Wohin mit dem Schnee bei langanhaltenden Frostperioden mit viel Schnee?

Bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden können die Schneemengen schon stark zunehmen und dann stellt sich die Frage, wo der Schnee den hingebracht werden soll. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist, so dass der Schnee nicht einfach auf die Straße geschoben werden darf. Ideal ist dann ein Schneedepot, wo die umliegenden Nachbarn den Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen. Mit passenden Transportwagen für Schnee kann man  den geräumten Schnee schnell zum Depot bringen.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der individuellen Situation abhängt.