Pflichten für den Winterdienst im Überblick

Aktuell liegt in großen Teilen Deutschlands Schnee und es kommt auch regelmäßig neuer Schnee hinzu. Welche Pflichten jetzt auf Privatleute und Gewerbetreibende beim Winterdienst zukommen erfahren Sie hier.

Wer ist für den Winterdienst zuständig?

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Winterdienst liegt beim Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie, wobei diese Pflicht oftmals an den Hausmeister, ggf. eines gewerblichen Winterdienst oder auch an die Mieter weitergegeben wird. Gleichwohl bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss die korrekte Ausführung kontrollieren, also ob regelmäßig geräumt wird. Ebenso müssen die notwendigen Hilfsmittel für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streumittel,  Schneefräse oder Hand-Schneeschieber) dann vom vom Vermieter bereitgestellt werden.

Wann muss geräumt werden?

Anlieger haben die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. Werktags beginnt Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt jeweils bis 20:00 Uhr abends.

Wo muss überall der Schnee geräumt werden?

Der Gehweg muss so geräumt werden, dass zwei Passanten problemlos aneinander vorbeigehen können (in der Regel minimal 1,20m). Zusätzlich zum normalen Gehweg müssen Haupteingang eines Gebäudes (auch der Weg zum Briefkasten) und die Wege zu Mülltonnen, Parkplätzen etc. geräumt werden.

Womit darf im Winter gestreut werden?

Gerade bei Glätte ist Streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten. Mit den einem Handstreuwagen sind auch große Flächen schnell und ohne viel Aufwand zu räumen. Für die Lagerung von Streugut bieten sich Streugutbehälter an.

Wohin mit dem Schnee bei langanhaltenden Frostperioden mit viel Schnee?

Bei starken Schneefällen und langen Kälteperioden können die Schneemengen schon stark zunehmen und dann stellt sich die Frage, wo der Schnee den hingebracht werden soll. In diesem Zusammenhang gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist, so dass der Schnee nicht einfach auf die Straße geschoben werden darf. Ideal ist dann ein Schneedepot, wo die umliegenden Nachbarn den Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen. Mit passenden Transportwagen für Schnee kann man  den geräumten Schnee schnell zum Depot bringen.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der individuellen Situation abhängt.

Räumpflichten im Winter – ein Überblick

Liebe Winterdienst-Profis,

welche Regeln gelten für den Winterdienst bei Privatleuten und Unternehmern? Wer als Privatmann oder Unternehmer einen professionellen Winterdienst beauftragt hat, muss sich um die Pflichten zwar auch Gedanken machen, kann aber bei der Durchführung der Räum- und Streupflichten im Winter auf den Anbieter des professionellen Winterdienstes vertrauen. Bevor man einen professionellen Winterdienst beauftragt, sollte man aber unbedingt die Preise vergleichen, denn diese schwanken stark.

Für die Pflichten im Winterdienst gelten lokale bzw. regionale Räum-Vorschriften, so dass auf jeden Fall eine Nachfrage beim lokalen Ordnungsamt sinnvoll ist. Oftmals sind die Winterdienst-Pflichten auch online einsehbar. Hier geben wir einen Überblick der Winterdienst-Regelungen, die oftmals so von Städten und Kommunen übernommen werden.

Wo muss geräumt werden und wie breit muss geräumt werden?

Der Bürgersteig / Gehweg muss so breit geräumt werden, dass mind. zwei Passanten gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Die minimale Räumbreite wird dabei mit 1,20m angenommen wird (was in Gerichtsurteilen so entschieden wurde). Ebenso müssen der Haupteingang zum Haus (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. geräumt werden. Gleiches gilt für Eiszapfen, die eine Gefahr für Menschen – diese sind ebenfalls zu entfernen (wenn diese bspw. von der Dachrinne herunterhängen).
Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten geräumt.

Zu welchen Zeiten muss im Winter an Werktagen bzw. Feiertagen geräumt werden und was genau muss von Schnee und Eis geräumt werden?

Anwohner müssen die Gehwege so von Eis und Schnee befreiten, dass Fußgänger und Passanten den Gehweg am Grunstück ohne Gefahr begehen bzw. nutzen können. An normalen Werktagen beginnt die SchneeRäumpflicht um 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen erst 9:00 Uhr morgens. Bis 20:00 Uhr abends sind die Gehwege und Bürgersteige schnee- und eisfrei zu halten. Ausnahmen gibt es hier nicht, auch nicht für Arbeitstätige bzw. in Urlaub befindliche Anlieger. Wenn nicht selbst der Winterdienst erledigen kann, muss man für Ersatz sorgen.

Wer muss räumen streuen? Eigentümer oder Mieter?

Prinzipiell ist der Eigentümer einer Immobilie für den Winterdienst zuständig, allerdings kann die Winterdienst-Pflicht entweder an einen Hausmeister, professionellen Winterdienst oder auch, wenn im Mietvertrag so vorgesehen, an die Mieter übertragen werden. Trotzdem bleibt eine Mitverantwortlichkeit der Eigentümer bestehen, so dass diese die korrekte Ausführung überwachen müssen. Ebenso müssen die Winterdienst-Geräte und Hilfsmittel für den Winterdienst vom Vermieter bereitgestellt werden.

Welches Streugut ist erlaubt?

Gerade bei Glätte ist streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.

Gibt es besondere Regelungen für Gewerbetreibende und Unternehme?

Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt. Ein Beispiel hier wären Restaurants, Hotels, Veranstalter von Konzerten etc. die auch außerhalb der normalen Räumzeiten den Winterdienst erfüllen mussen, um die Verkehrssicherheit zu erhalten.

Sollten Sie noch Fragen zum Winterdienst haben oder Ihnen die passenden Winterdienst-Geräte noch fehlen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Viele Grüße,

Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop