Auch wenn der Winter aktuell noch nicht in Sicht ist und der November mit fast frühsommerlichen Temperaturen Deutschland verwöhnt, jederzeit kann es auch schnell umschlagen und der erste Schnee fallen. Der heutige Artikel gibt einen Überblick über die Räumpflichten im Winter.
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich und muss Schnee räumen bbzw. streuen?
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie für den Winterdienst zuständig. Allerdings kann diese Aufgabe an den Hausmeister, eine professionellen Winterdienst oder an die Mieter (wenn es im Mietvertrag bzw. der Hausordnung so enthalten ist) weitergegeben werden kann. Allerdings bleibt dann der Vermieter mitverantwortlich und muss ggf. die Ausführung kontrollieren und die notwendigen Hilfsmittel bereitstellen.
Wann müssen Schnee und Eis geräumt werden?
An Werktagen beginnt daher die Räumpflicht von 7:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr morgens und gilt bis 20:00 Uhr abends. Dabei haben Anlieger die Pflicht, die Gehwege so zu räumen, dass Passanten gefahrlos den Gehweg nutzen können. Gerade wenn man im Urlaub bzw. arbeitstätig ist, muss man hier für eine Vertretgung sorgen, denn die Pflicht erlischt mit der Abwesenheit nicht.
Wo muss Schnee und Eis im Winter geräumt werden und womit?
Prinzipiell muss der an das Grundstück angrenzende Gehweg im Rahmen des Winterdienstes geräumt werden, und zwar so, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können (minimale Räumbreite mit 1,20m ist gängige Praxis). Auch der Gehweg zum Haupteingang (auch der Weg zum Briefkasten) und der Weg zu Mülltonnen, Stellplätzen etc. müssen geräumt werden. Vom Dach herabhängende Eiszapfen, die eine Gefahr darstellen, sind auch im Rahmen des Winterdienstes zu entfernen. Die öffentlichen Straßen werden in der Regel von den kommunalen Winterdiensten mit professionellen Schneeschiebern / Schneepflügen geräumt.
Gerade bei Glätte ist das Streuen wichtig, um eine Nutzung der Gehwege zu ermöglichen und Glatteis und eventuell damit verbundene Unfälle zu vermeiden. Während Streusalz oftmals verboten ist, sind Sand oder Streugranulat als Streumittel im Winterdienst in der Regel erlaubt. Hier gilt es, die lokalen Regelungen zu beachten.
Wohin mit dem Schnee bei langen Frostperioden bzw. starken Schneefällen?
Hier gilt die Regel, dass auf einer Straße immer eine minimale Durchfahrtsbreite von 3.5m zu gewährleisten ist. Entsprechend ist ein einfaches Schieben des Schnees auf die Straße nicht ratsam. Am besten wird, auch in Absprache mit den Nachbarn, ein Schneedepot angelegt, wo die umliegenden Nachbarn den anfallen Schnee vom Winterdient lagern können, bis steigende Temperaturen den Schnee automatisch entsorgen.
Gibt es besondere Regelungen oder zusätzliche Auflagen für Gewerbetreibende?
Ja, die gibt es. Besonders für Gewerbetreibende mit viel Publikumsverkehr außerhalb der normalen Räumzeiten besteht oftmals Räumpflicht, wobei die jeweilige Winterdienst-Regelung von der Situation abhängt.
Viele Grüße,
Alexander Kipp
Vom Team des Winterdienst-Profishop